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Experten-Antwort

Erziehungsrente und Hinterbliebenenrente aus Luxemburg

von einhornpups07.02.2017 | 08:57
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4 Antworten

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Guten morgen! Ich bin seit 2 Jahren geschieden, nun ist mein Ex-Mann leider verstorben. Aus dieser Ehe erziehe ich zwei minderjährige Kinder und bin auch alleinerziehend. Mein Ex-Mann hat 15 Jahre in Luxemburg gearbeitet, sodass ich Anspruch auf Hinterbliebenrente dort habe. Wird diese auch die Erziehungsrente angerechnet und macht es überhaupt Sinn, diese nun in Deutschland zu beantragen? Und haben die Kids Anspruch auch Halbwaisenrente auch in beiden Ländern? Und wird die Halbwaisenrente auch aufs Einkommen angerechnet? Ich selbst bin halbtags berufstätig.... Fragen über Fragen, ich weiss... Ich hoffe, es kann mir jemand helfen in diesem Forum... MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte(r) Einhornpups,

die Koordination der europäischen Systeme der sozialen Sicherheit der jeweiligen Mitgliedstaaten ist sehr komplex und kann für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt auch nicht in wenigen Zeilen abschließend und vollumfänglich geklärt werden.

Es empfiehlt sich daher, dass Sie den direkten Kontakt mit der Verbindungsstelle für Luxemburg, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, suchen.

Grundsätzlich wird Ihr erzieltes Erwerbseinkommen auf die aus Deutschland bezogene Erziehungsrente angerechnet.

Bezögen Sie zusätzlich noch eine Hinterbliebenenleistung aus Luxemburg, würde Ihr Erwerbseinkommen auch bei deren Berechnung der Höhe dieser Leistung berücksichtigt werden.

Damit es in solchen Fällen nicht zu einer „Doppelanrechnung“ von ein und demselben Erwerbseinkommen kommt, gibt es im Koordinierungsrecht ebenfalls entsprechende Regelungen.

Aufgrund dessen, dass Ihre Erziehungsrente aus den von Ihnen und die luxemburgische Hinterbliebenenleistung aus den von Ihrem geschiedenen, verstorbenen Ehemann zurückgelegten Versicherungszeiten berechnet würde, lägen Leistungen unterschiedlicher Art vor, die jedoch gegebenenfalls wieder aufeinander angerechnet werden könnten.

Ihre Kinder dürften jedenfalls separate Waisenrentenansprüche sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg haben. Diese Leistungen wären dann wiederum Leistungen gleicher Art (weil auf den Versicherungszeiten des Verstorbenen beruhend) und sind in der Regel nicht aufeinander anzurechnen. Eine Anrechnung Ihres Erwerbseinkommens oder des Kindergeldes erfolgt dabei nicht.

Eine Beratung im Einzelfall ist bei Ihnen daher definitiv angebracht und sollte auch direkt von der Verbindungsstelle eingeholt werden.

Allgemeine Informationen zu den Leistungen aus der luxemburgischen Rentenversicherung erhalten sie in der folgenden Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/49_meine_zeit_in_luxemburg.pdf?__blob=publicationFile&v=16

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Manuelam 07.02.2017 | 09:48
Lediglich ihr eigenes selbst erwirtschaftetes Einkommen (z.B. Arbeitseinkommen) wird Ihnen auf die Erziehungsrente angerechnet. Eine evtl. Witwenrente oder Einkommen Ihrer Kinder (Waisenrente) wird nicht auf die Witwenrente angerechnet. Sofern die Kinder noch unter 18 sind besteht ein Anspruch auf Halbwaisenrente. Die Waisenrente wird darüber hinaus bis zum 27. Geburtstag gezahlt solange Ihre Kinder in Ausbildung sind. Ob auch ein Anspruch auf Rente aus Luxemburg besteht, kann ich nicht beurteilen, allerdings wird, wenn Sie die Luxemburgischen Zeiten beim Rentenantrag angeben automatisch das Rentenverfahren in Lux eingeleitet. Ob ein Anspruch besteht wird dann dort geprüft. Deshalb ist auch ein zweiter Antrag nicht nötig.
Einhornpupsam 07.02.2017 | 10:22
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Kinder sind 9 und 11 Jahre alt, also bezugsberechtigt...Nun fällt ja auch der Kindesunterhalt meines Ex-Mannes weg.. würde also alles andere als einfach werden. Meinen Recherchen nach haben in Luxemburg auch Ex- Ehegatten Anspruch, sofern von beiden Seiten keine neue Ehe eingegangen wurde. Ich habe nur mal gelesen, dass nur die höchste Rente gezahlt wird, wenn auf mehrere Anspruch besteht.Allerdings War mir nicht klar ob es auch für Renten aus eu-Ländern gilt
Deutsche Rentenversicherung
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