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Experten-Antwort

Erziehungsrente... Wer hilft danach

von Frida181021.06.2019 | 13:28
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3 Antworten

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Hallo liebes Expertenteam. Ich bekomme für meine 17 jährige Tochter eine Erziehungsrente. Sie wird im Dezember 18 und beendet 2020 ihre Schule mit dem Abitur. Sie möchte dann studieren oder eine Ausbildung beginnen. Gibt es Voraussetzungen für eine Weiterzahlung der Erziehungsrente über das 18.Lebensjahr hinaus oder eine andere Fördermöglichkeit (außer Bafög)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frida1810,

die Erziehungsrente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen, zum Beispiel wenn die Kindererziehung endet, also in dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr erreicht.

In Ihrem konkreten Fall endet die Rente also grundsätzlich zum 31.12.2019.

Eine andere Absicherung, die über das 18. Lebensjahr hinaus geht, wäre gegebenenfalls die Waisenrente.

Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=28

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2 Antworten

Galgenhumoram 21.06.2019 | 13:47
Die Erziehungsrente steht grundsätzlich IHNEN zu bis zum Ende der Erziehung (18. Lebensjahr)zu, solange sie nach dem 30.06.1977 geschieden worden und das Wagnis der Ehe nicht erneut eingegangen sind. Kinder haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf eine Waisenrente; nach dem 18. Lebensjahr nur dann wenn Schul- oder Berufsausbildung vorliegt; d.h. auch ein Studium zählt zu den Zahlvoraussetzungen bis max. 27. Lebensjahr. Ob und inwieweit weitergehende Ansprüche z.B. auf Bafög bestehen, kann nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantworten.
KSCam 21.06.2019 | 18:55
Wer nicht mehr erzieht (das endet mit Volljährigkeit des Kindes) kann auch keine Erziehungsrente mehr bekommen. Derjenige ist ja aber auch nicht mehr daran gehindert in Vollzeit zu arbeiten - das erwachsene Kind muss ja nicht mehr "betüttelt" werden. Auf der anderen Seite bekommt das Kind ja die Waisenrente vom verstorbenen Elternteil weiter und kann darüber hinaus seinen Bedarf auch mit einem Nebenjob ergänzen.
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