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Erziehungszeit von Ärztinnen

von Corinna30.06.2008 | 15:38
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3 Antworten

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Ich bin Ärztin und seit vielen Jahren Mitglied der Ärzteversorgung. 1991 und 1992 wurden meine beiden Kinder geboren und ich habe seit der Geburt des ersten Kindes bis zum 3. Geburtstag des zweiten Kindes Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich anfangs als Assistenzärztin und in der Zeit zwischen Abitur und Studium sozialversicherungspflichtig jeweils einige Monate gearbeitet und Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Später habe ich dann zur Ärzteversorgung gewechselt. Wenn mir doch noch einige Monate mit Beiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung fehlen sollten, wie kann ich das ausgleichen? Beiträge nachzahlen? Einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen? Wenn ja, darf das ein Minijob als Ärztin sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Schade kann ich nur noch zustimmen.

Geben Sie der Rentenversicherung noch etwas Zeit, bis die Angelegenheit endgültig geklärt ist und vereinbaren Sie dann einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Ihre Frage hinsichtlich Beiträge nachzahlen und Minijob annehmen dürfte sich dann evtl. erledigt haben.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Schadeam 30.06.2008 | 15:54
warten Sie vielleicht noch ein paar Monate ab. Derzeit wird gerade diskutiert, inwiefern die Kindererziehungszeit von Ärztinnen, die bisher nicht angerechnet wurde (wegen der Mitgliedschaft im Versorgungswerk), künftig als Rentenversicherungszeit angerechnet wird. Das sollte bis im Herbst 2008 geklärt sein und dann läßt sich mehr zum Thema sagen.
Knut rassmussenam 30.06.2008 | 16:25
Die Deutsche Rentenversicherung wird dem Urteil folgen - leider. Beantragen Sie einfach diese Erziehungszeiten. Vermutlich wird man auch den Ausschluß von der freiwilligen Versicherung aufheben, so dass sie ohne weiteres die fehlenden Monate einzahlen können. Achtung: Ironie an** Ob dann in logischer Konsequenz auch der Befreiungsbescheid aufgehoben wird und Sie 4 Jahre rückwirkend Rentenbeiträge zahlen müssen, kann ich leider nicht genau sagen. ** Ironie aus
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