Der Bezug von Elterngeld ist unabhängig von den Kindererziehungszeiten (KEZ), die es in der Rentenversicherung gibt. Für jedes Kind, nach 1992 geboren gibt es 3 Jahre KEZ, d.h. den Wert als hätte man (Frau) den Durchschnitt als Arbeiter/in erwirtschaftet. Arbeitet man jetzt tatsächlich noch nebenher ist die bei der Beitragsbemessungsgrenze Schluss. Die KEZ werden dann gekappt.