Hallo hans vater,
für die Erziehungszeiten (Kindererziehungszeit/max 36 Monate und Kinderberücksichtigungszeit/max bis 10. Lebensjahr) stimmt die Aussage bis zum Todeszeitunkt Ihrer Frau, sofern Sie die Kinder bis dahin nicht überwiegend erzogen haben.
Für die Zeit nach dem Todeszeitpunkt bis zum Ende der Kinderberücksichtigungszeiten können Ihnen -sofern sie das Kind in der Zeit alleine erzogen haben- die Kinderjahre zugeordnet werden.
Das sind zwar nicht die "hochgeldwerten" Kindererziehungszeiten, aber auch die Kinderberücksichtigungszeiten beeinflussen mgl. im Rahmen der Rentenberechnung die Wertigkeit anderen Zeiten (auf kleinen Niveau) positiv.