Hallo Frage19112018,
nein. Diese Kinder können nicht berücksichtigt werden. Zwar zählen zu den Kindern im Sinne der Voraussetzungen für eine Erziehungsrente auch Stief- und Pflegekinder - allerdings handelt es sich bei den von Ihnen genannten Kindern weder um Stief- noch um Pflegekinder im Sinne des Sozialversicherungsrechts.