Hallo Manni Müller,
Sie haben die Möglichkeit für die 2 Monate Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu beantragen. Ob ein Anspruch besteht, kann von der DRV nicht beurteilt werden.
Des Weitern haben Sie auch die Möglichkeit, die 2 Monate auf eigene Kosten zu überbrücken.
Mit freundlichen Grüßen