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Experten-Antwort

Es fehlen 3 Monate bis zum erreichen der 45 jahre

von Basti08.11.2019 | 13:14
1237 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zur Zeit beziehe ich Alg1, aber das zählt ja nicht zur Frührente dazu. Um nun die Rente für besonders langjährige Versicherte zu bekommen, fehlen mir nur 3 Monate. Muss ich mich nun tatsächlich für 3 Monate anstellen lassen oder gibt es andere Lösungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Basti,

ergänzend zu den Ausführungen von rv ist anzumerken, dass Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung die in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegen, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden können, wenn der Bezug der Entgeltersatzleistungen durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist.

Sie sollten sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Verbindung setzen und sich beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

rvam 08.11.2019 | 13:26
Lieber Basti, auch ALG 1 zählt zu den 45 Jahren. ABER: Nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn! Was können Sie jetzt machen um trotzdem noch an Ihre drei Monate zu kommen? Lösung: Sie können parallel zur Arbeitslosigkeit einen Mini-Job ausüben. Das zählt dann auch zu den 45 Jahren. WICHTIG: Bei dem Mini-Job nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen! Lieben Gruß, rv
Bastiam 08.11.2019 | 14:46
Danke erstmal... Eine selbständige Tätigkeit mit freiwilliger Beitragszahlungen geht nicht, oder? Muss schon 450€ Job sein, oder?
Rudiam 08.11.2019 | 14:57
Geht nicht. es können zeitgleich zu den Pflicht-Beiträgen aus dem ALG I keine freiwilligen Beiträge entrichtet werden. Im Übrigen Bedarf es keiner selbständigen Tätigkeit um freiwillige Beiträge zu entrichten.
Bastiam 08.11.2019 | 16:32
Es geht um die Zeit zwischen Alg1 und Rente. Da hab ich noch etwa 10 Monate Zeit. Bezüge hab ich in der Zeit nicht, aber erspartes, das passt also. Nun frage ich mich, wie ich das mit den 3 Monaten hinbekomme. 450€ Job ist klar, aber gibt es zb Alternativen? Wie zb freiwillige Beiträge um die Lücke zu schließen?
W°lfgangam 08.11.2019 | 17:40
Zitat von Basti anzeigenausblenden
Hallo Basti, natürlich zählen auch freiwillige Beiträge mit zu den 45 Jahren (sofern mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen/sollte bei nahe 45 Jahren wohl locker erreicht sein). 3 Monate nach Ende ALG1 einzahlen bzw. mit dem Rentenantrag gleichzeitig den Antrag auf freiwillige Versicherung stellen, dann ist das ein Abwasch. Andererseits ist die Frage, ob sich der Aufschub einer Rente mit Abschlag ./. eine abschlagsfreie Rente rechnet/und wann. Bei abschlagsfreiem Rentenbeginn in 2020 dürften Sie Jahrgang 1956/57 sein. Die Altersrente für (nur) langjährig Versicherte wäre daher 8 bzw. 10 Monate früher möglich, der Abschlag bei 10+ % liegen. Daneben sind evtl. freiw. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erforderlich + die rd. 250 EUR für die 3 freiw. Beiträge. Ggf. hängt auch eine Betriebsrente vom Rentenbeginn ab, die noch nicht gezahlt werden kann. Die Amortisierungsphase dürfte bei 6-8 Jahren liegen/ein bisschen folgende Rentenanpassung schon eingerechnet - ohne Berücksichtigung eines zunächst liegengelassenen Betriebsrentenanspruchs ...dann verschiebt sich das weiter um X Jahre. Sind evtl. auch Witwenrentenansprüche in ferner Zukunft zu bedenken? Schauen Sie auf Ihr Mindesthaltbarkeitsdatum und treffen danach die Entscheidung ;-) Solange Vati noch das Altenheim rockt und Mutti den Seniorenbus durch die Serpentinen auf Malle steuert, haben Sie gute Gene, die abschlagsfreie Rente in überschaubarer Zeit ins finanzielle Plus zu wandeln. Gruß w.
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