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Es läuft wohl immer weiter so?

von Leser27.06.2013 | 15:54
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34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Jahr 2005 wurden von 363 846 Anträgen auf Erwerbsminderungsrente 173 630 (47,7 Prozent) bewilligt, rund ein Drittel davon erst nach einem Widerspruchsverfahren. Lehnt der Versicherer auch nach dem Widerspruch ab und klagen die Betroffenen, setzt wiederum ein Drittel von ihnen die Zahlung doch noch durch. http://www.test.de/Erwerbsminderungsrente-Der-Notgroschen-149372… ertsmal werden im ersten Anlauf also rund 85 % aller Anträge auf EM-Rente abgelehnt, rund 30 % gehen in Widerspruch (davon wird der hälfte abgeholfen) und Klage - Also hat die DRV eine Fehlerquote im ersten Anlauf von 2/3 zu den letztendlich durchgesetzten EM Renten - Woran liegt diese Fehlerquote?

34 Antworten

Empörter Rentneram 27.06.2013 | 16:19
An der Kassenlage, was denn sonst? Es soll ja noch HONKS geben, die glauben es wird nach medizinischen Kriterien begutachtet - was für ein Stuß!
öhaam 27.06.2013 | 17:06
Daran, dass immer mehr Versicherte Anträge 'online' oder analog auf Papier selbst ausfüllen und einreichen...damit ist eine hohe Fehlerquote AUF BEIDEN SEITEN vorprogrammiert! Aber das möchte die DRV ja als 'Zukunft jetzt' (Achtung Wortwitz!) so haben... (über Gründe kann man trefflich spekulieren!). Also: lieber gleich zum motivierten Mitarbeiter bei der Kommune (z.B. Versicherungsamt) - allerdings kann auch dieser mit mit den Daten und Angaben arbeiten, die Sie liefern - wird aber wissen, was wo und wie hingehört, womit die Fehlerquote deutlich sinkt...! Dieser Mensch ist ggf. sogar bei Akteneinsicht oder Aufnahme eines Widerspruchs behilflich - und das sogar: KOSTENFREI!
Leseram 27.06.2013 | 17:35
Hallo öha, also die Menschen die ich kenne haben das so gemacht und mußten vor Gericht, wo Sie dann nach Jahren die EM-Rente zugesprochen bekommen haben. - empörter Rentner, genau das meine ich damit, was allein mit den Klageverfahren für Geld heraus geschmissen wird - die sogenannten "medizinischen Begutachtungen" kenne ich aus dem engsten Familienkreis - da wird sich nicht einmal die Mühe mehr gemacht das hieb und stichfest aussehen zu lassen. Wenns nicht sotraurig wäre....
SWam 27.06.2013 | 18:31
Wird eigentlich jeder Antrag dem ärztlichen Dienst vorgelegt? In meiner Akte fand sich nicht eine einzige Stellungnahme des ärztlichen Dienstes als ich Akteneinsicht wegen der Ablehnung hatte und bei mir ging es nur um eine LTA. Hatte dann neue Befunde usw. eingereicht zusammen mit dem Widerspruch. Selbst da hatte ich das Gefühl als ob meine Befunde dem Dienst nicht vorgelegt wurden weil ich zwei Tage nach dem ich wieder neue Befunde einreichte ein Schreiben bekommen habe, das mein Antrag zurück zur Widerspruchsstelle gegangen sei. Habe dann einen Anwalt eingeschaltet und siehe da, ich wurde auf einmal zu einem Gutachter geschickt und das war der Oberhammer. Von dem Krankheitsbild absolut keine Ahnung und stellt dann noch die Behandlung von meinem Facharzt in Frage. Dem haben meine Symptome usw nicht interessiert. Mein Facharzt nennt das Gefälligkeitsgutachten im Sinne der DRV. Gut das ich bereits einen Anwalt eingeschaltet habe.
Sepplam 27.06.2013 | 17:53
" Also hat die DRV eine Fehlerquote im ersten Anlauf von 2/3 zu den letztendlich durchgesetzten EM Renten - Woran liegt diese Fehlerquote? " Ja, so sieht eben ein Laie das ganze der keine Ahnung von der Materie hat .. Die " Fehlerquote " ist nämlich gar keine " Fehlerquote. Es werden alleine darum im Widerspruchverfahren noch viele Rente genehmigt weil sich ERST DANN neue med. Erkenntnisse ergeben die ERST DANN zur Rentenberechtigung führen. Diese liegen eben oft im Erstantragsverfahren (noch ) nicht vor. Ausserdem wird im Erstantragsverfahren nun nicht jeder begutachtet - das ist aus verschiedenen Gründen absolut nicht machbar --, sodass der med. Dienst rein papiermäßig anhand der mit dem Antrag vorgelegten ärztlichen Unterlagen und eigenen Ermittlungen ( z.b. Befundberichtsanfordeung beim behandelndem Arzt ) erstmal aussortieren muss. Da dann z.b. keine externe gutachterliche Einschätzung der EM vorliegt KANN es eben oft auch alleine darum schon zur Ablehnung des Erstantrages kommen. Das kein Gutachten bei demjenigen beim Erstantrag angesetzt wurde ist auch kein Fehler des med. Dienstes , sondern wäre dann lediglich einer falschen Eisnchätzung der Erkrankung(en) und vor allem dessen Auswirkiungen auf die Erwerbsfähigkeit geschuldet. Wie gesagt, im Erstantragsverfahren kann eben leider nicht jeder persönlich begutachtet werden. Dies kann man aber wenn man so will durchaus als " Fehler " im ganzen System kritisieren. 2. Bei vielen verschlimmert sich eine Erkrankung auch nach dem Erstantrag und/oder neue Erkrankungen treten im Laufe der Zeit bzw. im Laufe des Widerspruchsverfahrens oder auch erst noch später dann im SG Verfahren neu hinzu, sodass es alleine darum dann zu einer völlig neuen Bewertung der Erwerbsfähigkeit kommen muss - meist dann spätestens per persönlicher Begutachtung des Probanten -. Darum wird eben die EM-Rente dann erst genehmigt. Also kein " Fehler " der RV ! Im Sozialgerichtsverfahren wird auch zu 99% vom Richter dann ein Gutachter beauftragt der die Erwerbsfähigkeit beurteilt. Auch dies führt dann oft zu einer völlig neuen Bewertung und damit zur EM-Rente . Dies alles hat also mit Fehlern der RV nichts zu tun. Die Beurteilung einer Erwerbsminderung ist eben eine der schwierigsten und kompliziertesteb Aufgaben im gesamtem sozial- med. Bereich. Das darf und sollte man bei aller Kritik an dem med. Dienst der RV nie vergessen.
Leseram 27.06.2013 | 18:26
Der Laie der keine Ahnung von der Materie hat kennt aber den Amtsermittlungsgrundsatz! Die erste Begründung richt somit allein aus Gründen des Amtsermittlungsgrundsatzes zum Himmel. zu 2. das ist eine gern zitierte Begründung, die ebenfalls hinkt, denn bei den meisten verschlimmert sich die Erkrankung nicht, sondern es werden nur genauere medizinische Erhebungen vorgenommen und erklärt immer noch nicht, warum noch so viele Gerichtsverfahren positiv für den Antragsteller beschieden werden zu den Gutachtern in Klageverfahren, diese sind weitesgehend unabhängig und liegt es vielleicht daran? Ich kenne so einige "Gutachten" des sozialmedizinischen Dienstes der RV oder durch die RV beauftragter Gutachter. Ein Beispiel: ein Gutachter stellt bei ein und der selben Person Arthritis mit Bewegungseinschränkung in beiden Kniegelenken, eine massive Muskelschwäche des Rumpfes und der Arme fest sowie eine ständige Schmerzsymptomatik die von der Wirbelsäule ausgeht- sont wäre alles in Ordnung. Ein weiterer Gutachter stellt zwei Wochen später Nervenlähmungen an allen Gliedmaßen ohne angebliche Auswirkungen fest (von der Wirbelsäule ausgehend), aber ansonsten wäre alles in Ordnung...... Da waren aber noch ein paar bekannte Erkrankungen mehr - einfach unter den Tisch fallen lassen. Sämtliche Auswirkungen im Alltag wurden ebenfalls "vergessen"! Beide Gutachter wußten nichts voneinander / der Unsinn mit der Verschlechterung ist doch nur Makulatur und mag bei einigen wenigen zutreffen.
Leseram 27.06.2013 | 19:50
Hallo SW, ich denke nicht immer, aber in den meisten Fällen schon. Würde ich nicht durch meinen Job soviel Kontakt mit Menschen haben und es in der eigenen Familie so erlebt haben, ich hätte das nie geglaubt. Die Gutachten bei benannter Person wurden erst im Widerspruchsverfahren erstellt, der Kommentar des ärztl. Dienstes vorher bezog sich auf dem Ermittlungbogen übrigens auf die Bennung der Ablehnungsgründe. Der Rest der vier Seiten war leer, nein stimmt nicht, die Rentennummer stand tatsächlich noch drin.
Leseram 27.06.2013 | 20:01
Geh wieder in deine Scheune Du Halbgescheiter.
Meinst Du ich komm zu Dir nach Hause?
Useram 28.06.2013 | 07:18
Anträge auf Reha oder EM-Rente werden IMMER dem ärztlichen Dienst vorgelegt, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Leseram 28.06.2013 | 08:18
Die Fehlerquote bei der langen Bearbeitungszeit - meist wohl über 6 Monate - liegt bei 2/3 der berechtigten Anträge oder bei rund 1/3 aller Anträge, viele Menschen geben ja auch auf weil sie die Kraft zum kämpfen nicht haben. Also nochmal die Frage an die Experten, warum gibt es eine so ernorme Fehlerquote?
???am 28.06.2013 | 08:41
Für aktuellere Zahlen können Sie hier nachschauen: http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortalWeb/… Aus den Zahlen von 2012 geht hervor, dass 29,7% der Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung wegen fehlender medizinischer Voraussetzungen abgelehnt wurden. Das dürfte 2005 nicht wesentlich anders gewesen sein. Wie man hier auf 85% Rentenablehnungen kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn man alle Ablehnungen zusammen nimmt (und bei den anderen Ablehnungen liegt die "Schuld" wohl seltener bei der DRV), werden 41,7% aller EM-Rentenanträge abgelehnt aber nicht mehr. "...rund 30 % gehen in Widerspruch (davon wird der hälfte abgeholfen) und Klage - Also hat die DRV eine Fehlerquote im ersten Anlauf von 2/3 zu den letztendlich durchgesetzten EM Renten ..." Wenn von 100 abgelehnten Rentenbewerbern nur 30 Widerspruch/Klage einlegen, wie können dann 2/3 = 60 der ursprünglichen Ablehnungen aufgehoben werden? Vielleicht läuft es ja doch anders, als es auf den ersten Blick scheint.
Leseram 28.06.2013 | 08:46
2/3 der durchgesetzten EM-Rentenanträge, nicht der Gesamtanträge werden im Antragsverfahren abgelehnt (vorm Widerspruch)
SWam 28.06.2013 | 08:51
Zitat von User anzeigen
Hallo SW, ich denke nicht immer, aber in den meisten Fällen schon. Würde ich nicht durch meinen Job soviel Kontakt mit Menschen haben und es in der eigenen Familie so erlebt haben, ich hätte das nie geglaubt.
Anträge auf Reha oder EM-Rente werden IMMER dem ärztlichen Dienst vorgelegt, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist scheinbar aber nicht immer so. Sonst hätte ich ja eine ärztliche Stellungnahme des ärztlichen Dienstes finden müssen. Zur Akteneinsicht war ich in einer anderen Geschäftsstelle bei einer Rehaberaterin die hat die Stellungnahme auch nicht gefunden und fand das mehr als merkwürdig. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Leseram 28.06.2013 | 09:19
Also nochmal die Frage an die Experten, warum gibt es eine so ernorme Fehlerquote?
Welche Antwort erwarten Sie denn jetzt vom Experten ?
Ok, dann mal klar deustch! Solch eine Taktik legen die meisten privaten Versicherer an den Tag. Auch die BG's sind mittlerweile für diese Vorgehensweise bekannt. Wenn ein Pkw Hersteller solch eine Fehlerquote an Qualität der Prüfung an denTag legen würde, dann würde es ihn nicht lange geben. Wie kann es denn sein, das nur 1/3 der bewilligten EM-Renten vor dem Widerspruch zustande kommt und 2/3 in Widerspruch oder Klage müssen, die sich ewig lange hinziehen können?
Leseram 28.06.2013 | 09:35
Tasächlich ein Denkfehler, ein Drittel insgesamt Fehlerquote, trotzdem viel zu hoch....
???am 28.06.2013 | 10:08
Wie soll denn das funktionieren? Rechenbeispiel: Es werden 200 Rentanträge gestellt. Bei einer Bewilligungsquote von ca. 50% bedeutet das 100 Rentenbewilligungen, 100 Rentenablehner. Von den 100 Ablehnern legen 30% Widerspruch/Klage ein, davon werden 50% nachträglich bewilligt, also 15 Stück. Es kommt also zu insgesamt 115 Bewilligungen. Der Anteil der zuerst abgelehnten Rentenanträge an den gesamten Bewilligungen beträgt dann nach meiner Rechnung 13%. Selbst wenn spätestens das SG alle (!!!!) eingeklagten Renten bewilligen würde, würde der Anteil der ursprünglich zu Unrecht abgelehnten Renten an den Rentenbewilligungen 23% betragen (von Ihren 30%n ausgehend). Lieber Leser, können Sie mir das erklären? Oder handelt es sich nur um Meinungsmache?
Leseram 28.06.2013 | 10:27
Nein, da ist jetzt bei Ihnen ein Denkfehler. Von 200 Anträgen werden rund 47 % insgesamt bewilligt, inkl. Klage und Widerspruch. Also 94 insgesamt, 2/3 also rund 62, 1/3 wird erst nach Widerspruch oder Klage bewilligt, also dann 32. (Das sind übrigens die Zahlen 2005 noch Stiftung Warentest). Von der Gesamtantragszahl (wobei dabei sicher auch die Vers.-rechtl. Ansprüche eine Rolle spielen) werden also 15% und von den letztendlich durchgesetzten EM-Renten im ersten Anlauf also 1/3 zu Unrecht abgelehnt. Bei den Zahlen wären das von 173.630 Anträgen insgesamt rund 58.000 Anträge, die im ersten Anlauf abgelehnt werden und erst im Widerspruch oder Klage Erfolg haben.
Sepplam 28.06.2013 | 12:08
Leute. Das Mittel des Widerspruchs ist doch etxra für diese Fälle vorgesehen. Jemand der mit einer Entscheidung der RV nicht einverstanden ist legt eben Widerspruch ein. So ist das Verfahren nun mal. Es kann doch nicht jeder Erstantrag auf Rente genehmigt werden. Das ist doch vöällig unrealistisch. Das der med. Dienst der immer eingeschaltet wird auch mal eine falsche Einschätzung der EM abgibt ist unmal so. Aber das wird doch nicht bewusst gemacht. So ein Qautsch ! Eben darum kann und wird diese Entscheidung dann im Widerspruchsverfahren noch oft wieder " kassiert " und rückgängig gemacht werden. Darum ist es ja auch elementar wichtig das ganze Verfahren mit Hilfe eines Sozialverbandes oder einen Fachanwaltes abzuwickeln - auch schon im Erstantagsverfahren. Nur macht dies ja fast niemand. Verband/Anmwalt wird erst ab Widerspruch eingeschaltet und da liegt auch ein grober Fehler der Antragsteller ! Anwälte/Verbände weisen dann schon auf den Widerspruch hin und " drängen " darauf Widerspruch einzulegen. Da braucht nun niemand selbst " Kraft " reinlegen. Das das ganze Verfahren sich natürlich dann in die Länge zieht und belastend- gerade für psychisch Erkrankte ist - bestreitet doch niemand.
Leseram 28.06.2013 | 11:25
Zitat von Micha anzeigen
Ja das ist richtig, aber so weit läßt sich die DRV wohl nicht in die Karten schauen. Ich habe da zumindest überhaupt nichts gefunden. Ist das anhand der Zahlen nicht erschreckend? Wieviele haben überhaupt nicht die Kraft oder den Mut gegen eine Ablehnung vorzugehen und dümpeln dann irgendwann mit Harz IV rum?!
Michaam 28.06.2013 | 11:16
Wichtig wäre auch die Zahl der Erstanträge die rein aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt weden ( müssen ). Diese dürften ja ind er ganzen Statsitik eigentlich entweder gar nicht einfliessen oder müssten gesondert ausgewiesen werden. Betrachter werden sollten nur di Anträge die wegen med. Gründen abgelehnt werden.
Useram 28.06.2013 | 12:27
Zitat von SW anzeigen
Anträge auf Reha oder EM-Rente werden IMMER dem ärztlichen Dienst vorgelegt, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist scheinbar aber nicht immer so. Sonst hätte ich ja eine ärztliche Stellungnahme des ärztlichen Dienstes finden müssen. Zur Akteneinsicht war ich in einer anderen Geschäftsstelle bei einer Rehaberaterin die hat die Stellungnahme auch nicht gefunden und fand das mehr als merkwürdig. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Schonmal dran gedacht, dass Ihr Fall ein Einzelfall war und die ärztliche Stellungnahme vielleicht woanders war, oder vergessen wurde die zu übersenden, oder oder oder? Aber von ihrem einzelnen Fall auf "es ist nicht immer so" zu schließen, ist ein bisschen zu viel des Guten. Der normale Bearbeiter in der DRV wüsste mit den Diagnosen eh nichts anzufangen, daher gibt es ja den med. Dienst.
Leseram 28.06.2013 | 12:52
Aha, dann kann ich da noch weitere "Einzelfälle" dazu tun, denn die Fälle die ich kenne liefen zu 80 % so ab, wie SW sie beschrieben hat. Egal ob es um Reha oder EM-Rente ging - wohlgemerkt im Erstantrag vor Widerspruch.
Sepplam 28.06.2013 | 13:08
Ja, ja - die böse Rentenversicherung ....
Leseram 28.06.2013 | 16:39
Sie können schon lesen und die Zahlen sprechen für sich. Böse oder nicht, es ist die Aufgabe der Rentenversicherung sauber zu arbeiten - Amtsermittlungsgrundsatz
Otto N.am 28.06.2013 | 18:56
Es geht nicht um das Geld der Deutschen Rentenversicherung, sondern um das Geld der Solidargemeinschaft der Versicherten. Und diese hat ein Recht darauf, dass mit ihrem Geld sparsam gewirtschaftet wird. Zumal leere Kassen erhöhte Beiträge bedeuten! Stellen Sie sich mal den Aufschrei in der Bevölkerung vor, wenn die Renten zu voreilig, also ohne sorgfältige Prüfung, bewilligt würden. Ich behaupte mal, dass EINDEUTIGE Fälle sofort bewilligt werden und nur NICHT EINDEUTIGE Fälle erst mit Verzögerungen, die auch auf die langen Wartezeiten bei den Gerichten zurückzuführen sind, wofür die DRV aber nichts kann!
DieterLIam 29.06.2013 | 07:31
Heute stellt doch jede Pappnase die eine Erkältung hat bereits einen EM-Antrag , weil man meint nicht mehr arbeiten zu können. Und solche schwachsinnigen Anträge die völlig unbegründet sind werden eben gleich abgelehnt.
Otto N.am 29.06.2013 | 11:58
In diversen Erwerbslosen-Internetforen, in denen u.a. "TACHELES" geredet wird, wird sogar häufig dazu geraten, EM-Rente zu beantragen, weil man dann für die Dauer des Prüfungsverfahrens vom Jobcenter "in Ruhe" gelassen wird. Bei Ablehnung könne man dann einen Neuantrag auf EM-Rente stellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt......
pittiam 01.07.2013 | 06:13
hier noch ein einzelfall, wollte nach bewilligung meiner erwerbsminderungsrente die befristet ist, eine kopie der stellungnahme des med. dienstes der rv. antwort schriftlich erhalten , dass keine stellungnahme des med. dienstes der rv vorliegt bzw. der entlassungsbericht der reha ausreichend war, und dies zur berntung führte.
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