Wenn Sie während des Bezugs einer teilweisen EM-Renten Arbeitslosengeld beziehen, wird dieses als Hinzuverdienst gewertet. Abhängig davon, ob die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengelds Ihre Hinzuverdienstgrenzen überschreitet, kann die Rente ggf. nur noch als Teilrente gezahlt werden. Das Krankengeld gilt nicht als Hinzuverdienst, weil die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Rentenbeginn eingetreten ist. Allerdings wird das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt. Was jetzt in Ihrem Fall günstiger ist, kann ich nicht beurteilen.