Liebe Evita,
der Antwort von KSC kann ich nur zustimmen: Das in Deutschland erzielte Bruttoarbeitsentgelt aus Ihrer beitragspflichtigen Beschäftigung liegt der Entgeltpunkteberechnung für die spätere Rentenberechnung zugrunde. Dabei spielt Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle - die Regeln zur Berechnung der Entgeltpunkte gelten unabhängig der Staatsangehörigkeit für alle Versicherten gleich.
Ihnen einen guten Abend!