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Eu-Entscheid rückziehbar ?

von Peter22.01.2007 | 10:44
2247 Ansichten
7 Antworten

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frage für einen bekannten,er stellte einen eu-antrag,die volle eu wurde nicht anerkannt,sondern nur eine teilweise, 1.kann ich so einen antrag zurückziehen 2.in welcher zeit sollte das geschehen 3. wie lange dauert es eigentlich in der regel,bis über einen eu-antrag entschieden wird.....

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.01.2007 | 14:37

Sie haben grundsätzlich das Recht einen Antrag auf Rente zurückzunehmen. Sofern Sie jedoch von einer anderen Stelle Leistung beziehen, bedarf es der Einwilligung des Leistungsträgers. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist haben Sie nur noch die Möglichkeit auf die Leistung zu verzichten. Das ist allerdings auch nur möglich, wenn dadurch nicht andere Personen oder Leistungsträger belastet, oder Rechtsvorschriften umgangen werden. Der Verzicht bezieht sich lediglich auf die jeweilige monatliche Zahlung, nicht jedoch auf das Stammrecht das weiterhin unangetastet bleibt.

6 Antworten

Michael1971am 22.01.2007 | 11:28
Eine Rücknahme des Antrages ist nur möglich, wenn dies nicht zu Lasten eines anderen Sozialleistungsträgers geht. Bezieht Ihr Bekannter also Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II o.ä. scheidet die Rücknahme aus. Zieht er den Antrag dennoch zurück, wird ggf. die Rente fiktiv angerechnet. Die Antragsrücknahme kann maximal bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgen. Nach bindender Bewilligung der Rente wäre dann nur noch ein Verzicht auf die Auszahlung möglich. Auch hier würden aber andere Träger die eigentlich zustehende Rente auf ihre Leistung anrechnen. Wie lange ein Verfahren bis zur Bescheidserteilung dauert ist einzelfallabhängig. Über den Antrag kann in zwei Wochen entschieden sein, es kann aber durchaus auch mal ein halbes Jahr dauern. Den Verfahrensstand kann Ihrer Bekannter jederzeit bei seinem zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Antoniusam 22.01.2007 | 14:05
Nur interessehalber : Warum sollte jemand einen Rentenantrag zurückziehen und auf die ihm zustehende Rente verzichten wollen ? Ich könnte mir wohl vorstellen, dass jemand eventuell zu Gunsten einer Umschulungsmaßnahme auf seine BU -Rente verzichten würde. Ein anderer Grund fällt mir allerdings nicht ein.
Michael1971am 22.01.2007 | 14:32
Also in dem Zusammenhang kann ich mir auch keine sinnvolle Fallgestaltung für eine Rücknahme vorstellen. Bei voller Erwerbsminderung gibts dagegen viele Gründe. Oft informieren sich die Vers. z.B. erst nach Antragstellung ausführlicher und merken dann, dass das wegfallende Krankengeld oder Arbeitslosengeld höher als die Rente wäre. Auch muß man auf Nachfrage einem potenziellen Arbeitgeber das Vorliegen von voller Erwerbsminderung angeben. Ein Wiedereinstieg in das Erwerbsleben wird also schon dadurch behindert, weil Arbeitgeber "nachweislich leistungsschwache" Arbeitnehmer ungern anstellen. Dann gibts da auch noch den Fall des Standesdünkels. Ich hatte tatsächlich mal eine Arztehefrau, die absolut keine Rente aus der Arbeiterrentenversicherung wollte.
Antoniusam 22.01.2007 | 14:57
Vielen Dank, Michael ! Das mit der Arztehefrau ist wirklich ein Hammer....
Peteram 22.01.2007 | 15:10
jo 71,so ähnlichen fall kenn ich auch,da handelte es sich um schneewittchen u.die sieben zwerge***lol***
Michael1971am 23.01.2007 | 08:15
Tja, klingt unglaublich, ist aber wahr. Den Fall kenne ich nicht vom Hörensagen, den hab ich persönlich bearbeitet. Aber wenn schon ein Vergleich mit Märchen und Legenden, dann eher mit König Midas;-)
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