Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDen Begriff Erwerbsunfähigkeit gibt es für Renten mit einem Beginn ab 2001 nicht mehr. Aus Ihren Angaben geht hervor, dass Sie seit 2011 eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Somit handelt es sich bei Ihnen um eine Erwerbsminderungrente. Auf der ersten Seite des Rentenbescheides ist die entsprechende Bezeichnung aufgeführt.
Sofern weitere Fragen bestehen, können Sie Ihren Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung direkt anrufen. Die entsprechende Telefonnummer finden ebenfalls auf der ersten Seite Ihres Rentenbescheides (oben rechts).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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