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EU-Rente

von Enom22.02.2007 | 17:04
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Vom MDK wurde ich aufgefordert einen Antrag auf EU- Rente zu stellen, aus einer Rehaklinik, in die ich von der Rentenversicherung geschickt wurd, hat mich krank entlassen und im Anschluss wurde ich vom Arbeitsmedizinischen Dienst aufgefordert einen Antrag auf EU- Rente zu stellen. Dieses habe ich getan weil mir nichts anderes übrig blieb. Der Gutachter zu dem ich von der Rentenversicherung geschickt wurde, hat mir ins Gesicht gesagt das er sich mit den Krankheitsbilden nicht auskennt im Gutachten stand davon natürlich nichts sondern ich hätte keine Lust zu arbeiten. Der Antrag wurde darauf hin abgelehnt. Wie kann man sich gegen solche Gutachter wehren. Darf man einfach den Raum verlassen? Warum werden Gutachter nicht vorher von der Rentenversicherung überprüft. Ich bin durch dieses ganze hin und her ins ALG 2 gerutscht. mfg Enom

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die für die Deutsche Rentenversicherung tätigen Gutachter werden für die spezielle sozialmedizinische Begutachtung zugelassen.

Sollten Sie mit einer Begutachtung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen einen Negativ-Bescheid Widerspruch einlegen. Danach kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. In diesem Verfahren können Sie verlangen, dass Sie von einem anderen Arzt untersucht werden.

Im Übrigen wird in den Beiträgen von KSC und Schade auch zutreffend auf die Frage der Mitwirkungspflicht bzw . der Einbindung des Reha-Fachberaters im Falle eines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingegangen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann versuchen Sie mit der Umschulung/beruflichen Reha wieder Fuss zu fassen im Arbeitsmarkt und möglichst lange gesund zu bleiben.

MfG

9 Antworten

KSCam 22.02.2007 | 17:25
abgesehen davon, dass sich Ihre Geschichte sehr abenteuerlich liest, frage ich Sie, wie eigentlich Ihr Hausarzt Ihre Situation beurteilt? Des weiteren frage ich mich, ob Ihnen der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit (bezieht sich auf Ihren bisherigen Job) und Erwerbsminderung klar ist. Woher kennen Sie eigentlich den Wortlaut des Gutachtens, haben Sie es gelesen? Wenn Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, dass Erwerbsminderung vorliegt, Sie also keinerlei Arbeiten mehr ausüben können, hindert Sie niemand einen neuerlichen Antrag zu stellen. Und diesem Antrag können Sie natürlich auch eine Schilderung Ihrer Sicht der Dinge (was beim letzten Antrag schieflief) beifügen. Wenn Ihr Arzt Sie mit einer medizinischen Begründung unterstützen will, steht ihm dies offen; die genaue Begründung der letzten Ablehnung könnten Sie durch Akteneinsicht in Erfahrung bringen. Er könnte dann die Fehler des letzten Gutachters erwähnen und versuchen diese zu widerlegen. Sind Sie hingegen nicht voll erwerbsgemindert, hieße das, dass Sie grundsätzlich arbeiten können, dann geht es darum geeignete Arbeit zu finden. Ihre konkrete gesundhaitliche Situation kenne ich als anonymer Forumsteilnehmer natürlich nicht.
Schadeam 23.02.2007 | 08:53
Sie schreiben Hausarzt und Spezialist stehen hinter Ihnen. Schön und wozu raten die? Sie haben 4-5 Jahre um Ihr Recht gekämft (Rente?), jetzt beantragen Sie Teilhabe, wollen also Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit. Wenn dazu die Ärzte raten, warum dann der jahrelange Kampf um die Rente? Wenn Sie Teilhabe anstreben, sollten Sie möglichst klare Vorstellungen haben, welcher Art von Arbeit Sie ausüben können und sich voll auf das Finden einer solchen Beschäftigung konzentrieren. Dabei unterstützt Sie dann (hoffentlich) der REHA Berater Ihres RV Trägers.
Enomam 23.02.2007 | 08:34
Das ist leider so passiert. Hätte nie gedacht das man so behandelt wird. Es ist aber wohl auch normal das viele 4-5 Jahre um ihr Recht kämpfen müssen, diese Kraft habe ich nicht. Es gibt leider nur wenige Ärzte die sich vernünftig mit dem Krankheitsbild auskennen, ich denke mal das es auch da dran liegt. Werde jetzt einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und bin gespannt was dann passiert. Mein Hausarzt und mein Spazialist stehen absolut hinter mir.
enomam 23.02.2007 | 17:26
Ich habe eine ganz normale Frage gestellt und werd so angegangen. Ich fasse es nicht. Meine Lebensgeschichte werde ich 100%ig hier nicht veröffentlichen. Es geht auch nicht da drum was ein HA oder Spazialist meinen, sondern was ein Gutachter schreibt. Wobei man sich dann die Frage stellen sollte was z.B. jemand mit "Rheuma" bei einem Neurologen soll. Wenn man sich ein Bein bricht geht man damit auch nicht zum Zahnarzt. Ich weiß das ich damit kein Einzellfall bin sondern das fast alles gleich abgelehnt wird. Also nochmal auf meine Frage zurück zukommen. Was macht man gegen solche fehlerhaften Gutachten? Ich weiß das man Gutachter aus Befangenheitsgründen ablehnen darf. Darf ich auch die Praxis verlassen wenn der Arzt gar keine Ahnung hat? Wenn man ein Erlebnissbericht schreibt und diesen der Rentenversicherng mitteilt bringt es nichts, da wird nicht drauf eingegangen.
KSCam 23.02.2007 | 18:43
natürlich dürfen Sie die Praxis verlassen, wenn Ihnen der Arzt oder irgendetwas an ihm nicht passt. Nur wird dann die beantragte Leistung wegen fehlender Mitwirkung wohl nicht bewilligt. Deshalb sollte man sich dann schon schriftlich zu seinem Verhalten äußern und ggf. ärztlichen Begründungen einreichen. In den bisherigen Schreiben sehe ich keinen Angriff gegen Sie, mir ist aber nicht klar, was Sie anstreben - REHA oder Rente? Deshalb der Rat diese Problematik mit den Ärzten Ihres Vertrauens zu besprechen und sich von denen bei der Begründung des Antrages helfen zu lassen.
enomam 26.02.2007 | 14:57
was würde das denn bedeuten? Wir hatten keinen Widerspruch eingelegt, weil von anfang an sicher war das es mir früher oder später wieder besser geht und ich wieder (zumindestens eine berufliche Reha) machen kann. Im Moment fühle ich mich in so weit wieder fit, das ich eine berufliche Reha durchstehen könnte. Ich habe allerdings angst davor das ein Antrag auf berufliche Reha auch abgelehnt wird und mir noch mehr Zeit verloren geht. Es ist ja nicht so das ich die Mitwirkungspflicht verletzten möchte aber eins habe ich gelernt. Ich werde mich vorher erstmal über jeden Gutachter infomieren und wenn es eben nicht anders geht Zeugen oder ein Diktiergerät mit zu solchen Termin nehmen, damit ich hinterher Beweismittel in der Hand habe.
Schadeam 27.02.2007 | 13:54
persönlich rate ich Ihnen Ihre Energie darauf zu verwenden, einen geigneten neuen Job zu finden und nicht darüber nachzusinnen, welcher Arzt Ihnen künftig "wer weiß was alles" aus reiner Boshaftigkeit antun könnte.
enomam 27.02.2007 | 18:03
da bin ich im moment dran, bloss in meinem alten beruf geht es nicht und deshalb muss ich mich umorientieren. So viel energie stecke ich da eigentlich gar nicht mehr rein, da habe ich in zwischen eine andere Person zu beauftragt. :-)
enomam 27.02.2007 | 18:09
Das hätte ich jetzt fast vergessen. Laut Agentur für Arbeit bin ich bereits ein beruflicher Rehafall. Soll aber erst noch etwas stabieler werden.
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