Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU-Rente

von Bernd04.05.2007 | 12:01
1719 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag : Ein Freund von mir war im Januar 2005 zu Rehakur.Im Entlssungsbericht sei er vollschichtig einsetzbar für leicht Tätigkeiten . Man müsse ihm aber für die ersten 6 Monate die Möglichkeit einräumen ,betriebsunübliche Pausen einzulegen . Darufhin hat die DRV die Rente nicht weiterverlängert . Jetzt im Klageverfahren hat die DRV nach eigenen Angaben die Sach-und Rechtslage geprüft (über 2 Jahre Später !!! ) und man ist nun bereit die Rente 6 Monate nachzuzahlen da man ihm keine Verweisungstätigkeit benannt hat .Ich denke aber das die Rente weiterzuzahlen ist über die 6 Monate hinaus ,da er ja nie die Chance hatte auszuprobieren ob er das durchhält ! Erst mit den Pausen und dann nach 6 Monate ohne ! Ich bitte um den Rat eines Experten . Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn jetzt im Klageverfahren dies so geregelt wurde, dann sollte man dies so hinnehmen oder im Klageverfahren weiter argumentieren, evtl. mit Hilfe eines Anwaltes. Einen besseren Experten als den Richter der die DRV aufforderte dies zu prüfen gibt es hier im Forum auch nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ihr Sohn sollte sich die franz. Zeiten bescheinigen lassen und in einem Kontenklärungsverfahren in Deutschland mit angeben – Rest läuft von selbst.

4 Antworten

neptunam 04.05.2007 | 19:46
Da paßt etwas nicht zusammen. Die Notwendigkeit, "betriebsunübliche Pausen" zu benötigen nach der Anzahl, der zeitlichen Verteilung oder der Gesamtzeit, stellen nach der Rechtssprecheung des Großen Senates des BSG ein absolutes Erwerbshindernis dar. Je nach Grund, der zu dieser Einschätzung der Rehaklinik führte, kann auch eine "aufgehobene Wegefähigkeit" existieren, die ebenfalls ein absolutes Erwerbshindernis darstellt. Es ist also nicht möglich, regelmäßig seine Arbeitsstelle zu erreichen. Es handelt sich hierbei um die Katalogfälle 1 und 2 des Beschlusses des Großen Senates vom 19.12.1996, GS 1-4/95. Dem sollte Dein Freund mal vor Gericht nachgehen und dann läßt sich vielleicht auch wirklich Recht sprechen.
Karl Schackertam 04.05.2007 | 22:54
Mein Sohnhat eine kurze Zeit in Frankreich gearbeitet und war dort Rentenversichert. Da er dort wahrscheinlich keinen Rentenanspruch hat, stelle ich die Frage, ob für diesen Zeitraum eine Anrechnung bei der Deutschen Rentenversicherung möglich ist. MfG K.S.
Ratsuchenderam 08.05.2007 | 02:09
Kein Arzt kann eine zeit- liche Befristung im Bezug auf betiebsunübliche Pau- sen festlegen. Es sei denn er stellt sich über den Wortlaut der Empfehlun- gen der Fachgesellschaf- ten bei chronischen Schmerzen bei Bandschei- ben u. bandscheibenasso- ziierten Erkrankungen. Was der Experte Ihnen da geraten hat, ist richtig Sie können jederzeit durch eine ergänzende Stellungnahme währ. des Klageverfahrens, das Ge- richt auf diese Bestimmun gen aufmerksam machen. Sind betriebsunübliche Pausen einzulegen, so ist nach der Interpreta- tion dieser Vorschrift der Arbeitsmarkt komplett verschlossen. D.h. Ihrem Freund müßte die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen werden. Eine zeitliche Befristung durch einen Arzt ist ver- fahrensrechtlich ausge- schlossen u. deshalb rechtswidrig. Ihr Freund soll dies unbe- dingt dem SG so mittei- len.
Ratsuchenderam 08.05.2007 | 02:30
Zur Ergänzung meiner Ausführungen folgender Hinweis. Quelle zu finden im Inter- net unter: Leitlinien:Sozialmed. Lei- stungsbeurteilung bei Bandscheiben .... zu fin- den auf Seite 18 dieser Leitlinien.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026