Jeder Hinzuverdienst(Arbeitsentgelt, Krankengeld, AloGeld) seit Beginn der ersten Rente erhöht die nächstfolgende Rente, de facto. Da bei der ersten Rente die Zurechnungszeit rentenrechtlich bewertet wurde (Gutschrift für beitragsfreie Zeiten) müsste der Hinzuverdienst diese Grenze zunächst übertreffen. Diese Neuberechnung wird von Amts wegen gemacht. Wollen Sie vorher wissen, wie sich das auswirkt sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen.