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Experten-Antwort

EU Rente

von Hans15.03.2017 | 09:11
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Bei mir hat das Ganze 26 Monate gedauert vom Rentenantrag bis zur Verhandlung vor dem Sozialgericht. Vor dem SG wurde ich von einen Facharzt begutachtet, das Gutachten brauchte 14 Wochen bis es dem Gericht vorlag, danach bekam ich einen Termin beim SG 6 Wochen später. Mir wurde vom SG rückwirkend für ein halbes Jahr und in Zukunft für 2 Jahre die EU Rente zugesprochen. Seit der Verhandlung vor dem SG habe ich nichts mehr von der DRV gehört, keinen Bescheid und kein Geld bekommen. Ich habe schon nachgefragt - es dauert noch als Antwort bekommen. Seit der Verhandlung sind 3 Monate vergangen. Ich kann nicht verstehen wenn andere von 1-2 Wochen schreiben - haben die schon das Thema Rente verstanden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

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9 Antworten

Hans vonam 15.03.2017 | 09:33
Jetzt haben Sie schon lange gewartet und gekämpft, dann müssen Sie sich ein klein wenig gedulden. Ich glaube eher das die DRV vor wut kocht, daß Sie den Prozess verloren haben. Ich würde Verzugszinsen in Rechnung stellen. Trotzdem herzlichen Glückwunsch zum Erfolg. Sie wisse ja, wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren! :-) Mfg
Schadeam 15.03.2017 | 11:52
Nur so interessenshalber: wann war denn die Entscheidung des SG? Vor ein paar Tagen, vor einigen Wochen, schon vor Monaten?
=//=am 15.03.2017 | 12:47
Die DRV wird mit Sicherheit nicht vor Wut kochen und deshalb die Angelegenheit verzögern! :-) Es kommt manchmal vor, dass es eine ganze Weile dauert, bis das Sozialgericht die Akten an die DRV schickt. Dann sind dort vielleicht noch Erhebungen erforderlich (werden oder wurden nach Rentenbeginn noch Sozialleistungen gezahlt, ggfls. von wem o.ä.). Beachten Sie bitte auch, dass der Rentenbescheid zu gegebener Zeit an Ihren bevollmächtigten Vertreter und nicht direkt an Sie übersandt wird.... und und und.
Einwurfam 15.03.2017 | 13:09
Die DRV hat darüber hinaus aber auch das Recht, das Urteil des SG (fristgerecht) anzufechten. Passiert nicht oft, ist aber theoretisch möglich. Diese Zeit der Prüfung wird sich die DRV schon nehmen (dürfen), wenn der Rechtsstreit durch Urteil (und nicht durch Anerkenntnis oder Vergleich) beendet wurde.
Hansam 15.03.2017 | 20:10
Nochmal für diejenige die nicht richtig lesen. Den Prozeß vor dem SG habe ich vor 3 Monaten gewonnen und seither warte ich auf Geld und Rentenbescheid.
Hansam 15.03.2017 | 20:10
Nochmal für diejenige die nicht richtig lesen. Den Prozeß vor dem SG habe ich vor 3 Monaten gewonnen und seither warte ich auf Geld und Rentenbescheid.
Verwirrteram 15.03.2017 | 20:20
Zitat von Hans von anzeigenausblenden
Eine Verzinsung (von 4 %) gäbe es ganz automatisch, wenn mehr als 6 Monate vergangen sind. Die muss man nicht beantragen. (Mal wieder jemand im Forum unterwegs, der keine Ahnung hat) Im Übrigen kocht dort niemand vor Wut. Wenn der Antrag vor 26 Monate gestellt worden ist und das Gericht die EM-Rente 'nur' 6 Monate rückwirkend zugesprochen hat, hat sich doch scheinbar - erst während - des Klageverfahrens die Erwerbsfähigkeit so sehr verschlechtert, dass dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht (sonst hätte es doch die Rente 26 Monate rückwirkend gegeben, oder nicht?) Und wissen Sie: Bei solchen Sachverhalten zuckt die Rentenversicherung dann mit den Schultern, denn als der erste (ablehnden) Bescheid erstellt wurde, war ja scheinbar noch kein Anspruch gegeben - und wurde daher richtig beschieden.
Einwurfam 16.03.2017 | 07:32
Bei solch freundlichen Antworten macht es ja richtig Spaß, hier zu helfen. \Ironie off Vielleicht beherzigen Sie, Hans, mal Ihre eigenen Vorgaben und lesen die vorangegangenen Beiträge richtig, z. B.: Dann wissen Sie doch Bescheid – es dauert noch, üben Sie sich in Geduld! Realistisch sind ab jetzt noch ca. 2 Tage bis 2 Monate. Die möglichen Gründe dafür finden Sie jedenfalls oben. Ob Ihr Fall in dieses realistische Schema fällt, wissen Sie erst, wenn Sie den Bescheid in Händen halten. Ein unsachlicher Forenbeitrag hier wird die Angelegenheit jedenfalls kaum beschleunigen und auch nicht zu einer konkreten Angabe über die noch hinter sich zu bringende Zeit des Wartens liefern.
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