Hallo Jacqueline,
Sie sollten sich von der Dauer und dem Ablauf der Begutachtung aus meiner Sicht nicht unnötig verunsichern lassen. Die Gutachterärzte verfügen regelmäßig über die entsprechende Erfahrung und die notwendigen Kenntnisse, um eine solche Begutachtung zielgerichtet und umfassend durchführen zu können - auch wenn dies in den Augen der Betroffenen mitunter einen unangenehmen Eindruck erwecken kann. Aus der Dauer und dem Ablauf der Begutachtung lassen sich ohnehin keine Rückschlüsse auf eine mögliche Bewilligung oder Ablehnung des Rentenantrags herleiten. Insoweit sollten Sie zunächst (nicht beunruhigt) die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten. Sollte es tatsächlich zu einer Ablehnung kommen, und sollten dabei aus Ihrer Sicht z. B. wichtige Diagnosen außer Acht gelassen worden sein, haben Sie dann immer noch die Möglichkeit über einen entsprechend begründeten Widerspruch gegen diese Entscheidung vorzugehen.