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Experten-Antwort

EU Rente

von Jacqueline22.10.2015 | 18:30
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Hallo ich leide seid mehr als 20 Jahren an Depressionen. habe lange nur Teilzeit arbeiten gearbeitet ,jedes Jahr gab es mehrere KS wegen meiner gesundheitlichen Situation. Nach einer Reha wurde mir dann eine EU Rente befristet bewilligt. Nun stellte ich einen neuen Antrag darauf musste ich wieder zum Gutachter wie beim ersten Antrag und es viel mir echt schwer .Die Gutachterzeit belief sich zirka 50 Minuten, davon war ich etwa ein drittel unter Verhör, die fragen kamen so schnell und es wurde mein Fragebogen abgearbeitet aber nicht unbedingt das was ich für wichtig hielt, nein eher so das nicht so schwerwiegende. Ich sollte meine Aussagen genauer machen , ich kam aber gar nicht dazu. Die restliche Zeit wurde dann Abschnitt für Abschnitt ins Diktiergerät gesprochen und nicht alle Angaben von mir wurden mit genannt .Ich war und bin noch richtig am Boden mich da sitzen zu lassen um mir anzuhören wie ich eingeschätzt werde, das lief alles so nebenbei ab nur das ich noch anwesend war. Darf der Gutachter sein Ergebnis noch während die Bestellte Person im Raum ist so ausführen das man es ja auch hört? Ich hätte gerne noch manches erläutert,interessierte aber nicht. Wie soll innerhalb von so kurzer Zeit über mich entschieden werden. LG J. .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jacqueline,

Sie sollten sich von der Dauer und dem Ablauf der Begutachtung aus meiner Sicht nicht unnötig verunsichern lassen. Die Gutachterärzte verfügen regelmäßig über die entsprechende Erfahrung und die notwendigen Kenntnisse, um eine solche Begutachtung zielgerichtet und umfassend durchführen zu können - auch wenn dies in den Augen der Betroffenen mitunter einen unangenehmen Eindruck erwecken kann. Aus der Dauer und dem Ablauf der Begutachtung lassen sich ohnehin keine Rückschlüsse auf eine mögliche Bewilligung oder Ablehnung des Rentenantrags herleiten. Insoweit sollten Sie zunächst (nicht beunruhigt) die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten. Sollte es tatsächlich zu einer Ablehnung kommen, und sollten dabei aus Ihrer Sicht z. B. wichtige Diagnosen außer Acht gelassen worden sein, haben Sie dann immer noch die Möglichkeit über einen entsprechend begründeten Widerspruch gegen diese Entscheidung vorzugehen.

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5 Antworten

Jessiam 22.10.2015 | 18:39
das ist doch mittlerweile fast üblich. Mein Gutachtertermin dauerte genau 10 Minuten, dann stand ich wieder auf der Straße. Ergebnis: voll arbeitsfähig. Nach einem Widerspruch und erneuten Gutachter habe ich die volle Rente unbefristet bekommen.
Jacquelineam 22.10.2015 | 19:08
Hallo Jessi, Danke für deine Antwort, da kann ich wieder bissl hoffen. Musst nicht Antworten , gab es vorher schon mal eine Befristung bei dir?
Jessiam 22.10.2015 | 21:51
ja gab es. Meine Rente ist in 2010 weit rückwirkend ab 2008 bewilligt worden, so dass ich in 2011 bereits einen neuen Antrag stellen musste. Der wurde dann erneut bewilligt und beim dritten Mal dann unbefristet.
Jokeram 23.10.2015 | 08:29
@Jacqueline: Ich denke, Sie müssen sich nicht so viele Gedanken wegen der Begutachtung und wie sie gelaufn ist machen. Vor allen Dingen halten Sie sich bitte vor Augen, dass es dem Gutachter nicht darum geht, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und den in Ihren Augen wichtigen Dingen Platz einzuräumen. Es ist ein Gutachten und der Arzt ist speziell geschult i.S.der Sozialversicherung ein Urteil abzugeben. Das mag für den Einzelnen nach "Verhör" klingen, ist aber durchaus so gewollt. Und natürlich darf der Arzt sein Gutachten in Diktiergerät sprechen, während Sie dabei sind. Unter Umständen ist auch das ein Teil der Untersuchung.
Jacquelineam 25.10.2015 | 19:02
Ich möchte mich bei Allen die mir geantwortet haben bedanken. Ihr konntet mich schon ein wenig meine bedenken nehmen. LG Jacqueline
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