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EU-Rente

von Rentner02.05.2008 | 13:36
1665 Ansichten
5 Antworten

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ich beziehe seit 1995 eine EU-Rente über ca.850,- bruttu. Kann mir jemand sagen, was auf mich "finaziell" zukommen würde, wenn ich über die erlaubten 400,- monatl. weitere 1100,- verdienen würde?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie beziehen nach Ihren Angaben bereits seit dem Jahr 1995 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Die am 01.01.2001 in Kraft getretene Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit spielt keine Rolle für Versicherte, die bereits am 31.12.2000 Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsunfähigkeit (EU) hatten. Hier gilt aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin das frühere Recht.

Auch wer eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht erhält, muss bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Sie sind allerdings nicht deckungsgleich mit denen für die Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung. Bei Überschreiten der individuell geltenden Hinzuverdienstgrenze wird eine EU-Rente nur noch in Höhe einer BU-Rente gezahlt, und zwar je nach Höhe des Hinzuverdienstes entweder

- in voller Höhe,

- zu zwei Dritteln oder

- zu einem Drittel der BU-Rente.

Die Rentenzahlung entfällt ganz, wenn die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.

Beziehen Sie mehr als 400,-Euro entfällt die EU-Rente.

Die Mindesthinzuverdienstgrenze für den Vollrentenbezug der BU Rente beträgt derzeit: 708,23 Euro (brutto)

bei 2/3 Teilrentenbezug 944,30 Euro (brutto)

bei 1/3 Teilrentenbezug 1167,95 Euro (brutto)

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit entfällt der Anspruch auf die EU-Rente.

In jedem Fall sollten Sie vor Aufnahme einer Beschäftigung den zuständigen Rentenversicherungsträger unterrichten. Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

Realistam 02.05.2008 | 13:50
..........dann würde Ihre Rente entweder nur noch zu 3/4, zur Hälfte, zu 1/4 oder gar nicht mehr gezahlt! (Sie könnte auch vollständig entzogen werden, wenn volle oder teilweise Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt!)
Rentneram 02.05.2008 | 14:02
aber wie bekomme ich heraus, ob es die hälfte, 3/4 oder weniger wird?
Realistam 02.05.2008 | 14:33
Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid.
Schadeam 02.05.2008 | 17:23
schauen Sie ganz einfach in Ihren Rentenbescheid, da stehen die Grenzen drin! oder fragen beim die Rente zahlenden Versicherungsträger nach - das ist individuell unterschiedlich in Abhängigkeit von den letzten Verdiensten vor der Berentung und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.
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