Den Arbeitgeberwechsel und den mit der Beschäftigung verbundenen Verdienst sollten Sie der Rentenversicherung mitteilen. Sofern Sie von Ihrem Versicherungsträger daraufhin keine weitere Nachricht erhalten, geht Ihre Rentenzahlung unverändert weiter.
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Den Arbeitgeberwechsel und den mit der Beschäftigung verbundenen Verdienst sollten Sie der Rentenversicherung mitteilen. Sofern Sie von Ihrem Versicherungsträger daraufhin keine weitere Nachricht erhalten, geht Ihre Rentenzahlung unverändert weiter.
Ich dachte hier gibt es hilfreiche Hinweise und keine verpeilten Erbsen .......Zähler. Wenn ey geht bitte nur ernsthafte Antworten. Ich stelle die Fragen auch ernsthaft. DankeMuahhh.. Sie sind offentsichtlich ein Meister in der : http://de.wikipedia.org/wiki/Milchm%C3%A4dchenrechnung
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