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EU-Rente

von Deniz117.04.2009 | 13:28
979 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich erhalte EU-Rente. Was muss ich beachten wenn ich schwanger bin, was ändert sich in meinem Fall. Gibt es eine Kriterien die ich beachten muss, muss ich z.b. irgendwelche Anträge stellen, welche Rechte und Pflichten habe ich?? Danke Mfg Deniz1

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit wann wird die Rente bezogen ? Handelt es sich um eine Zeitrente ? Handelt es sich um eine Arbeitsmarktrente ?

Waren Sie bisher beschäftigt ? Beziehen Sie bisher neben der Rente weitere Einkünfte (z.B. Lohn oder Lohnersatzleistungen) ?

Was ist der Hintergrund Ihrer Fragestellung ?

Da diese Details nicht geklärt sind, wäre eine persönliche Beratung in unseren Beratungsstellen sicherlich sinnvoll.

Ohne weitere Angaben können nur Vermutungen angestellt werden.

Sofern nach der Geburt sie selbst das Kind erziehen, können Sie sich Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen, die allerdings erst beim nächsten Leistungsfall (ggfls Altersrente) berücksichtigt werden können.

0 Antworten

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