Hallo luna,
Ihr Mann vollendet im nächsten Jahr seine Regelaltersgrenze (65 Jahre + 3 Monate) und zu diesem Zeitpunkt wird die EU-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt.
Ob eine Umwandlung vorher Sinn macht, ist nicht eindeutig zu sagen - sofern er nicht neben der Rente noch gearbeitet hat, dürften sich keine höheren Entgeltpunkte (und damit eine höhere Rente) ergeben. Falls er daneben noch gearbeitet hat, kann man zur Veränderung der Rentenhöhe auch keine verlässliche Aussage machen, da sich seit 1991 viel im Rentenrecht geändert hat. Hierzu müssten Sie sich eine individuelle Rentenauskunft beim zuständigen Rententräger erstellen lassen.
Sofern Ihr Mann 35 Jahre mit Rentenzeiten vorweisen kann, dann bestand jedenfalls bei einer Schwerbehinderung schon ab dem 63. Lebensjahr Anspruch auf abschlagfreie Altersrente (sofern die Schwerbehinderung schon am 16.11.2000 festgestellt war, sogar ab 60). Aber wie gesagt, diese Altersrente muss nicht notwendig höher sein als die EU-Rente...