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Experten-Antwort

EU-Rente

von Frank27.05.2021 | 16:42
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ! Mein Antrag zur EU-Rente habe ich bereits vor 2,5 Jahren gestellt. Musste zum Gutachter, der schrieb das ich keine Leistung erbringen könnte, evtl. RPK helfen könnte.Danach wurde die EU-Rente abgelehnt und bin dann in Widerspruch gegangen. Wurde dann der Widerspruchskommision oder wie das heist vorgelegt. Sollte dann eine Reha machen weil die meinten, das es sich bessern würde und sie dann entscheiden ob ich die EU-Rente bekomme oder nicht. Nun war ich bei der RPK (Rehabilitation Psychisch Kranker Menschen) in EF. Die dort ärtzliche Leiterin hat sich sehr viel Zeit genommen um mit mir eine Eignung für so eine Reha zu besprechen bzw. zu schauen, ob das für mich in Frage kommt. Das dauerte so ca. 2 Stunden. Gestern hatte mir die Frau H. von der RPK das Ergebnis zugeschickt. Mit dem Ergebniss das ich dafür nicht in Frage komme, da sich dadurch nichts ändern wird und ich dazu psychisch nicht in der Lage bin. Und das es evtl. sogar meine Situation verschlimmern könnte und ich unter 3 Stunden am Tag Leistungsfähig bin. Wieviel gewicht hat so eine Stellungnahme von der RPK bei der Beurteilung ob ich EU-Rente bekomme oder nicht ? Mit freudlichen Grüßen . Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

die Beurteilung der ärztlichen Leiterin der RPK Maßnahme fließt in die medizinische Sachaufklärung des beratungsärztlichen Dienstes der Rentenversicherung mit ein. Dort werden alle medizinischen Unterlagen zusammengefasst und bewertet.

Wieviel Gewicht die Stellungnahme schlussendlich hat, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sich das nach den Umständen des Einzelfalles unter Beachtung aller medizinischen Unterlagen richtet.

Sobald die Stellungnahme der ärztlichen Leiterin der RPK Maßnahme vom beratungsärztlichen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet wurde, nimmt Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen Kontakt auf.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

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7 Antworten

Frankam 27.05.2021 | 17:04
Das hat schon ein Charakter von Gutachten,jedenfalls sind es nicht nur 3 Sätze. 5 Seiten. Also ich als Leihe finde da kein Unterschied zum Gutachten was vorher gemacht wurde.
Lolam 27.05.2021 | 16:59
Von keine bis viel. Wie ein Gespräch bewertet wird kann niemand sagen. Dieses Urteil basiert offensichtlich nicht auf gutachterliche Mindeststandards, sondern ist eine Art vertieftes Arztgespräch über die Eignung zu einer speziellen Rehabilitation gewesen?! Dies kann einen Einfluss haben, muss aber nicht. Niemand wird Ihnen das vorher sagen können wie das bewertet werden wird. Vielleicht schlägt man ein anderes Rehazentrum vor.
Lolam 27.05.2021 | 17:31
Das ist aber nicht der Maßstab. Der Maßstab zur Beurteilung sind die sozialmedizinischen Grundsätze und nicht wie lang ein Befund eines Arztes ist, der Sie nach einem 2 h Gespräch meint beurteilen zu können. Es gibt Grundsätze wie eine Begutachtung abzulaufen hat, damit verwertbare Daten herauskommen.
Frankam 27.05.2021 | 17:55
Na wir werden sehen. Das Gutachten damals hatte auch ca. 2 Stunden gedauert. Ihre Meinung nach könnte das für die Tonne sein, was die Geschrieben haben. Meine Erfahrung jedenfalls, Die RV legt sich das alles so aus wie sie es brauchen damit die nicht Zahlen müssen.
Andreasam 27.05.2021 | 18:54
Wir können den Gesundheitszustand nicht einschätzen. Als Versicherter steht man in so einer Situation natürlich in einer Zwickmühle. Die DRV lehnt den Anspruch zuerst ab, die "Medizin" lehnt gleichzeitig die Reha ab. Die DRV von einer Erwerbsminderung zu überzeugen ist aber nach gängiger Ansicht deutlich schwiergier, als eine Reha bewilligt zu bekommen. Man könnte auf die Reha bestehen und mit dem Ergebnis hat man dann vielleicht bessere Karten eine EM-Rente zu bekommen, wenn das Ergebnis der Reha in diese Richtung ausfällt.
Hucham 27.05.2021 | 18:59
Ich kann Ihnen sagen das es schlecht ausschaut, da es die EU Rente schon sehr lange nicht mehr gibt.
Georgam 27.05.2021 | 20:13
Da ist auch Umsicht geboten, ich weiß ja nicht, wie alt Sie sind. Aber in den meisten Fällen kommt da zu Lasten der Versichertegemeinschaft eine nicht unerhebliche Summe zusammen,dass geht in die Hunderttausende. Daher ist die EM-Rente etwas, dass nur sehr kranken zuteil wird und dementsprechend erhält man diese nicht auf dem Silbertablett.
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