Hallo Frank,
die Beurteilung der ärztlichen Leiterin der RPK Maßnahme fließt in die medizinische Sachaufklärung des beratungsärztlichen Dienstes der Rentenversicherung mit ein. Dort werden alle medizinischen Unterlagen zusammengefasst und bewertet.
Wieviel Gewicht die Stellungnahme schlussendlich hat, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sich das nach den Umständen des Einzelfalles unter Beachtung aller medizinischen Unterlagen richtet.
Sobald die Stellungnahme der ärztlichen Leiterin der RPK Maßnahme vom beratungsärztlichen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet wurde, nimmt Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen Kontakt auf.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam