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EU Rente ab wann

von sam29.04.2010 | 21:37
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3 Antworten

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hallo zusammen, mich würde interessieren ab welchen zeitpunkt eine eu rente bewilligt werden kann (antragsstellung, beginn der erkrankung, in meinem fall 2008) und ob es hier eine, gesetzestext zu gibt? lieben dank im voraus. gruss, sam

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wolfgang hat Ihnen die Voraussetzungen bereits genannt.

Hinzufügen möchte ich nur noch, dass es die Möglichkeit einer Rente auf Zeit (www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Zeitrente.html ) gibt. Dann wäre der Rentenbeginn erst ein halbes Jahr nach Feststellung des so genannten Leistungsfalles (Beginn des Erkrankung etc.). Geregelt ist dies im § 101 Abs. 1 des SGB VI.

2 Antworten

Wolfgangam 29.04.2010 | 21:55
Hallo sam, die EM-Rente ist nicht - wie die Altersrente - an einen fest definierten Versicherungsfall (das Alter - oder spätere eigene Bestimmung) gebunden. Der Med. Dienst der DRV stellt fest, wann die EM eingetreten ist. Das kann eine 'Ereignis' in der Vergangenheit sein (Unfall oder z. B. Erstdiagnose Krebs im Endstadion), das kann der Beginn langer/erstmaliger Arbeitsunfähigkeit sein, das kann der Beginn nach Untersuchungstermin bei der DRV sein ...alles kann. Wenn Sie in Ihrem Falle mit der Festlegung des Beginns der EM nicht einverstanden sein sollten (DRV legt Versicherungsfall aufs Antragdatum, Erst-Diagnose ist in 2008), dann Widerspruch einlegen, med. Akte anfordern und nachlesen, was zur Entscheidung geführt hat, ggf. die Festlegung des EM-Falls begründet aushebeln. Gruß w.
Feliam 30.04.2010 | 08:22
Eine EM-Rente beginnt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und ein Rentenantrag gestellt sind. Erfüllung der Voraussetzungen sind 5 Jahre Mindestversicherungszeit, die Festlegung des Leistungsfalles (durch die medizinischen Ermittlungen) und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor diesem Leistungsfall. Wird eine Rente auf Dauer gewährt und ist der Rentenantrag innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Erfüllung aller Voraussetzungen gestellt worden, fängt die Rente mit dem 1. des Monats danach an. Wird der Rentenantrag später gestellt, fängt die Rente mit dem 1. des Monats der Antragstellung an. Wird eine Zeitrente gewährt, kann die Rente frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Leistungsfall beginnen. § 99 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 SGB VI
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