Hallo, Sorgenvoll,
anhand der geschilderten Situation und den dargestellten Informationen, könnte es tatsächlich so sein, dass bei erfolgloser Klage keine Ansprüche von der DRV oder den genannten anderen Sozialleitungsträgern fließen würden. Ob es letztendlich so sein wird, kann hier nur vermutet werden. Es wird Ihnen leider nicht erspart bleiben Geduld zu beweisen bis es zur Entscheidung gekommen ist. Ggf. könnte im Verfahren eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt werden, aber auch dies ist momentan reine Spekulation.
Sollte in dem Klageverfahren die für Sie schlechteste Option eintreten und festgestellt werden, dass Sie nicht erwerbsgemindert eingestuft werden, wird es nicht zu einer Änderung kommen, weil Sie selbst sagen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind noch 3 Std. zu arbeiten. Das medizinische Gutachten dient als Grundlage.
Wir wünschen Ihnen, dass die Klage das für Sie optimale Ergebnis erzielt.