Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andrea,
wenn ein Versicherter keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat, aber weiterhin arbeitsunfähig ist, kann er grds. "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" (auch Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld) beantragen. Diese Zahlung ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds und überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann), bis eine andere Leistung, z.B. Rente, gezahlt wird. Ob Sie Anspruch darauf haben, sollten Sie nochmals direkt mit der Agentur für Arbeit klären. Falls von der Agentur für Arbeit ein Bescheid erteilt wurde, besteht die Möglichkeit Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen
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