1. Sie sollten einen Verlängerungsantrag stellen, damit geklärt werden kann, ob gfls. noch Anspruch auf eine Teilrente besteht.
2. Bei jedem weiteren Leistungsfall wird eine Rente neu berechnet. Berechnungsgrundlage sind die erzielten Entgeltpunkte. Auch die Zeit des Rentenbezuges wird bewertet. Für diese Zeit wird der volle Gesamtleistungswert zugrunde gelegt.
3. Ein Entgeltpunkt pro Jahr wird erworben, wenn ein Entgelt i. H. des Durchschnittsentgeltes erzielt wird. Dieses beträgt im Jahr 2016 = 36.267 Euro jährlich. Wird jährlich ein geringeres Entgelt erzielt, werden dadurch auch geringe Entgeltpunkte pro Jahr erzielt.
4. Ein Besitzschutz auf die zuletzt bezogene Rente liegt nur vor, wenn die nachfolgende Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem letzten Rentenbezug beginnt.