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Experten-Antwort

EU-Rente - Altersrente

von Sissi20.06.2016 | 17:33
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Hallo. Ich bin befristet voll erwerbsgemindert und erhalte 1200,00 € EU-Rente (28 Jahre Vollzeittätigkeit). So wie es aussieht, wird diese weder teil noch voll verlängert. Ich werde wieder arbeiten gehen, allerdings nur teilzeit beim früheren Arbeitgeber, da mein Gesundheitszustand (meiner Meinung nach) nicht mehr zulässt. Abgesehen von irgendwelchen Rentensteigerungen: Könnte es theoretisch rechnerisch sein, dass meine Altersrente dann unter 1200,00 € fällt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sie sollten einen Verlängerungsantrag stellen, damit geklärt werden kann, ob gfls. noch Anspruch auf eine Teilrente besteht.

2. Bei jedem weiteren Leistungsfall wird eine Rente neu berechnet. Berechnungsgrundlage sind die erzielten Entgeltpunkte. Auch die Zeit des Rentenbezuges wird bewertet. Für diese Zeit wird der volle Gesamtleistungswert zugrunde gelegt.

3. Ein Entgeltpunkt pro Jahr wird erworben, wenn ein Entgelt i. H. des Durchschnittsentgeltes erzielt wird. Dieses beträgt im Jahr 2016 = 36.267 Euro jährlich. Wird jährlich ein geringeres Entgelt erzielt, werden dadurch auch geringe Entgeltpunkte pro Jahr erzielt.

4. Ein Besitzschutz auf die zuletzt bezogene Rente liegt nur vor, wenn die nachfolgende Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem letzten Rentenbezug beginnt.

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4 Antworten

Sissiam 20.06.2016 | 18:08
Und wie würde es aussehen, wenn ich doch wieder vollzeit arbeite? Kann ich dann unter die 1200,00 € fallen, da ich ja 8 Jahre erwerbsunfähig war?
seppam 20.06.2016 | 18:19
Ja.
W*lfgangam 20.06.2016 | 18:33
Hallo Sissi, Ihre EM-Rente hat eine Zurechnungszeit bis 60 mit entsprechenden Punktwerten, dieser dürfte entsprechend der Höhe Ihrer Rente bei 1,0 bis 1,2 pro Jahr liegen. Bei Wegfall der Rente fangen wieder neue Versicherungszeiten/aus Beschäftigung an, die wenigstens den alten Punktwert für diese Zeiten erreichen müssen, um mit der Rente nicht 'abzusacken' ...etwa 36. - 43.000 EUR/pro Jahr müsste das versicherungspflichtige Entgelt wohl sein, um den alten Stand im Rahmen der hochgerechneten Zeit zu erhalten. Hängt natürlich auch davon ab, wie lange Sie über die bisher hochgerechnet Zeit noch weiterarbeiten und ob die Altersrente mit /ohne Abschlag zu zahlen wäre/wann Sie beginnt. Die zurückliegende Rentenbezugszeit bis Beschäftigungsneubeginn wird wieder mit dem Durchschnittswert aller Beitragszeiten bewertet. Auch hier gilt, kleines Einkommen/kleinerer Punktwert und der Wert für die 8 Jahre sinkt, oder erhöht sich sogar bei höheren Einkünften/Vollzeit. Konkret kann man das nur in der nächsten Beratungsstelle einschätzen. Gruß w.
Schorscham 20.06.2016 | 20:25
Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie tatsächlich nur noch Teilzeit arbeiten können, sollten Sie die Nicht-Verlängerung Ihrer EM-Rente nicht einfach akzeptieren sondern anfechten. Dafür sollten Sie aber besser professionelle Unterstützung von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband wie z.B. dem SoVD (ww.sovd.de) oder dem VdK (www.vdk.de) in Anspruch nehmen. Ich würde meine hart erkämpfte BU-Rente jedenfalls nicht kampflos hergeben! MfG
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