Hallo Martin,
der Entzug einer bereits bewilligten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit- bzw. Erwerbsminderung ist möglich, jedoch nicht sehr wahrscheinlich.
Oftmals erfolgen Kontrollen in Form von Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte, um feststellen zu können, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen, die zur Bewilligung der Rente geführt haben, weiterhin vorliegen.
Sollte im Einzelfall eine Rente entzogen werden, wäre ggf. beim Vorliegen von Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II zu zahlen. Dieser Anspruch wird dann aber von der Agentur für Arbeit geprüft.