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EU-Rente auf Dauer, nun Einmalzahlung aus Betriebsrente - wie wird diese behandelt?

von Nasowas02.03.2007 | 10:27
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Guten Tag! Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat letztes Jahr meine bis dahin befristete EU-Rente (lief seit 1999) in eine EU-Rente auf unbestimmte Dauer umgewandelt. Nun möchte mein Arbeitgeber das Arbeitsverhätlnis, welches seit Eintritt meiner EU ruhte, endgültig auflösen. Eine der Konsequenzen ist, dass ich Leistungen aus der Betriebsrente erhalte, die im Normalfall bei Erreichen des Alters 60, bei Tod oder eben bei Beensdigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von befristeter oder unbefristeter EU ausbezahlt wird. Nun bin ich zwar etwas kaputt,a ber noch ziemlich jung, d.h. ich muss mir Gedanken machen, wie ich bei meiner EU-Rente noch etwas für die Altersvorsorge tun kann. Normalerweise würde ich sagen, ich nehme die Betriebsrenten-Einmlazahlung und zahle sie ohne Umwege in eine Rentenversucherung, die ab 60 Leistungen auszahlt, ein. Ich haber aber gehört, dass ich auf die Einmalzahlung Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, und versteuert wird sie auch noch. Wie werden diese Abzüge berechnet, und ist das nicht doppelt gemoppelt, wenn ich den verbleibenden Rest in eine Rentenversicherung einzahle und dann mit 60 nochmal KV-Beiträge und Steuern bezalhe? Gibt es denn für solche Fällr wie mich keine Regelung, wie man, wenn man die eigentlich vorgesehene Altersvorsorge mit Betriebsrente fortsetzen will, diese Steuer- und Beitragserhebung auf die Zeit des eigentlichen Leistungsfalls verschoben werden kann, oder zumindest irgendwie gemindert wird? Vielen Dank für all Ihre Anregungen und Informationen. MfG Nasowas

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