Hallo joy,
leider kann ich Ihrem Beitrag nicht so genau entnehmen, was Ihr Anliegen hier im Forum ist oder welchen Antrag Sie bei Ihrem RV-Träger gestellt haben.
Die Rentenversicherung versucht durchaus, mit Rehabilitationsmaßnahmen zu verhindern, dass es bei Betroffenen überhaupt erst zu einer Erwerbsminderung kommt. Bei Ihnen war die Erwerbsminderung ja aber bereits vor vielen Jahren eingetreten. Inwieweit nun eine Besserung eingetreten ist oder mit einer Rehabilitationsmaßnahme eine weitere Besserung erreicht werden kann, ist eine sozialmedizinische Einschätzung, zu der wir hier im Forum keine Aussagen machen können. Möglicherweise stimmt Ihre subjektive Einschätzung der Besserung nicht mit der objektiven medizinischen Beurteilung überein - denn Ihr RV-Träger würde Ihnen sicher nicht einfach eine volle EM-Rente weiterzahlen, wenn die Erwerbsfähigkeit so eindeutig wieder hergestellt wäre oder durch eine Reha wieder hergestellt werden könnte, wie Sie das schildern.
Da Ihr Antrag ja aber offenbar bereits vor dem Sozialgericht anhängig ist, sollten Sie vielleicht den Ausgang dieses Verfahrens abwarten.