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Experten-Antwort

EU Rente befristet

von MIke M26.01.2015 | 07:56
945 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach vom Sozialamt eingeleiter und durch einen von der DRV bestellten Gutachtentermin habe ich jetzt einen Bescheid erhalten, der besagt, dass ich für die kommenden 2 Jahre als voll erwerbsunfähig eingestuft wurde. Im Moment bin ich, sowie mein Lebensgefährte im ALG2 Bezug. Da eigentlich nur erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf ALG2 haben, stellt sich mir die Frage, welche Leistung ich beziehe, bevor der Rentenantrag (den ich jetzt stellen werde) bewilligt wurde. Wer zahlt in der Zwischenzeit? Was kann ich beantragen, damit ich durchgehend Geld bekomme, und nicht plötzlich ohne dastehe. Vielen Dank für eine Rückmeldung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2015 | 17:26

Hallo Mike M,

bitte wenden Sie sich umgehend an Ihr zuständiges Jobcenter. Dies wird Ihnen den weiteren Werdegang erläutern.

Vermutlich wird zunächst das Sozialamt die Zahlungen übernehmen. Das Grundsicherungsamt ist erst dann zuständig, wenn bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wird.

2 Antworten

Kai-Uweam 26.01.2015 | 09:53
Grundsicherung (im Alter( und bei Erwerbsminderung ist hier das Stichwort. Gehen Sie zum örtlichen Grundsicherungsamt (ehemals Sozialamt) und beantragen Sie dort die entsprechende Leistung, am besten zeitgleich mit dem Rentenantrag.
W*lfgangam 26.01.2015 | 19:53
Hallo MIke M, Sozialamt ist wohl nicht richtig, schon gar nicht Grundsicherung (die gibt es dort nur für unbefristet volle EM) - hier käme die normale Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) infrage. Aber, da Sie mit einem erwerbsfähigen ALG2-Empänger zusammenleben, wird vom Jobcenter an Sie Sozialgeld gezahlt (Seite 30 dieses Merkblattes): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichung… Wie Experte/in sagt: auf zum Jobcenter. Gruß w.
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