Ja, die Erwerbsminderungsrenten aber auch die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Danach erfolgt automatisch die Umwandlung in eine Regelaltersrente.
(Geburtsjahr 1957: 65 + 11 Monate)