Hallo muthater,
Sie sind in dieser Situation leider nicht allein. Der erste Rat wäre, auf die telefonischen Nachfragen/Anregungen/mündlichen Zwangsverpflichtungen der Krankenkasse zum Rentenantrag erst mal nicht weiter zu reagieren ('Teilen Sie mir das bitte schriftlich mit').
Sobald das Krankengeld ausläuft, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich im Rahmen der 'Nahtlosigkeitsregelgung' beim Arbeitsamt zu melden und deren Leistungsdauer auszuschöpfen - läuft aber auch nicht unendlich. Spätestens 1/2 Jahr vor Auslaufen ALG 1 stellen die den Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMRT).
Allerdings, auch das ist dabei zu beachten, wenn es Ihnen im Rahmen des ALG 1 Bezugs wieder besser gehen sollte, sind die Erfolgsaussichten für eine EMRT derzeit vielleicht 'besser', wo es Ihnen ganz beschissen geht.
Und ja, die Beträge auf der aktuellen Renteninformation/Rentenauskunft sind ziemlich realistisch - ziehen Sie noch rd. 10 % für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab und Sie haben den Netto-Rentenbetrag (vor Steuern!).
Die neueste Renteninformation/Rentenauskunft können Sie hier anfordern (enthält dann schon die Zurechnungszeit bis 62):
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ ...1-2 Wochen, und es ist im Briefkasten.
Gruß
w.