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Experten-Antwort

EU Rente Höhe des jährlichen Auszugs realitisch ?

von mudhater22.11.2014 | 21:04
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Hallo, ich befinde mich leider im Moment seit über einem Jahr in einer Chemotherapie die mal gut und mal wieder weniger gut anschlägt. Eine Reha bei der DRV (auf Anraten der KK) wurde abgelehnt, mit der Begründung das das nicht möglich sei und ich in ärztlche Behandlung begeben soll. Ende März läuft ja nun das Krankengeld aus und ich wurde jetzt auch von der KK angesprochen langsam einen Antrag auf EU Rente zu stellen. Eigentlich bin ich im Kopf ja noch gar nicht so weit, aber die Zeit wird immer knapper. Ich würde auf jeden Fall lieber wieder Arbeiten gehen als frührentner mit Anfang 40 zu sein. Was ich mich frage ist ob der Betrag der Berechnung die jedes Jahr ins Haus flattert realitisch ist ? Ich bekäme um die 1300 € aber was geht davon noch ab ? Ist die Zahl überhaupt bindend oder kann es da im Nachhinein zu starken Schwankungen kommen ? Viele Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mudhater,

W*lfgang hat Ihnen bereits eine ausführliche und richtige Antwort gegeben.

Etwas konkreteres kann ich leider auch nicht beisteuern. Insbesondere die Frage des Leistungsfalles und Rentenbeginns (und damit der Anwendung altes/neues Recht) lässt sich ohne genaue Kenntnis der Akte nicht so einfach beantworten. Zwar liegt neues Recht (also Zurechnungszeit bis 62) nahe, wenn der Antrag erst heute gestellt würde (unabhängig vom Eintritt der EM) - da aber bei Ihnen auch die Reha eine Rolle spielen könnte, möchte ich mich da auch nicht festlegen.

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4 Antworten

W'*lfgangam 22.11.2014 | 21:22
Hallo muthater, Sie sind in dieser Situation leider nicht allein. Der erste Rat wäre, auf die telefonischen Nachfragen/Anregungen/mündlichen Zwangsverpflichtungen der Krankenkasse zum Rentenantrag erst mal nicht weiter zu reagieren ('Teilen Sie mir das bitte schriftlich mit'). Sobald das Krankengeld ausläuft, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich im Rahmen der 'Nahtlosigkeitsregelgung' beim Arbeitsamt zu melden und deren Leistungsdauer auszuschöpfen - läuft aber auch nicht unendlich. Spätestens 1/2 Jahr vor Auslaufen ALG 1 stellen die den Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMRT). Allerdings, auch das ist dabei zu beachten, wenn es Ihnen im Rahmen des ALG 1 Bezugs wieder besser gehen sollte, sind die Erfolgsaussichten für eine EMRT derzeit vielleicht 'besser', wo es Ihnen ganz beschissen geht. Und ja, die Beträge auf der aktuellen Renteninformation/Rentenauskunft sind ziemlich realistisch - ziehen Sie noch rd. 10 % für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab und Sie haben den Netto-Rentenbetrag (vor Steuern!). Die neueste Renteninformation/Rentenauskunft können Sie hier anfordern (enthält dann schon die Zurechnungszeit bis 62): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ ...1-2 Wochen, und es ist im Briefkasten. Gruß w.
mudhateram 22.11.2014 | 22:00
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Sollte sich das Blatt bei mir entgegen aller ärztlichen Prognosen wenden, wäre ich der Situation eher aufgeschlossen und will ja wieder arbeiten gehen. Bei mir ist das nicht ein ich will in Rente, sondern ich müsste. Jetzt habe ich etwas im Forum hier gelesen und gesehen das die neuen Anrechnungen bis zum 62. Lebensjahr erst quasi vergeben werden, wenn man Rente ab 30.6.2014 beziehen würde ß Sehe ich das richtig das der Betrag der fehlen würde bis zum Ende der Rente fehlen würde nicht nie aufgerechnet wird ? Das wäre für mich noch ein grösserer Punkt zu sagen dann warte ich ab.... Wenn ich an das Wort Rente denke, bekomme ich massive Existenzängste und wäre froh sie gar nicht erst in Anspruch nehmen zu müssen. Aber am Ende würde ich mich furchtbar ärgern wenn, ich doch die Rente annehmen müsste, mir Geld fehlt wo mir aufgrund weniger Monate zugestanden hätte.... Grüsse
W'*lfgangam 22.11.2014 | 22:20
Hallo mudhater, das hängt mit dem so genannten Leistungsfall (Eintritt des Rentenbeginns/Leistungsfall/seit wann geht's nicht mehr) zusammen, dem Rentenantrag und 'Fristen' für den Rentenantrag ab ...ist etwas kompliziert, und auch in Kombination mit Dispositionsrecht der Krankenkasse, wo Antragstermine bereits feststehen können. Für Sie könnte daher nach wie vor eine EMRT bis Hochrechnung 60 oder auch 62 möglich sein. Näheres kann man hier im Forum sicher nicht klären. Gruß w.
=//=am 24.11.2014 | 10:42
Eine Ergänzung zu den bisherigen Antworten hätte ich noch: Im Falle, dass Sie irgendwann in der Zukunft doch einen Rentenantrag stellen und es wird festgestellt, dass die Erwerbsminderung seit längerer Zeit (z.B. seit Beginn der Erkrankung) besteht, kann der (abgelehnte) Reha-Antrag durchaus als Rentenantrag gelten bzw. umgedeutet werden. Das hieße dann, dass der Rentenbeginn sogar ins Jahr 2014 fällt. Aber erfahrungsgemäß wird eine EM-Rente bei dieser Diagnose und einem so jungen Versicherten zeitlich befristet gezahlt.
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