Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Gerd,
wie von Ihnen bereits erwähnt, würde ich an Ihrer Stelle Ihren Rentenversicherungsträger um Ausstellung einer Bescheinigung bzgl. des für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginns ohne Abschläge bitten.
Zusätzlich können Sie auch ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbarten.
Grds. gilt die Faustregel, dass Sie gut drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn die Rente beantragen sollten.
danke für die antwort. um ganz sicher zu gehen, werde ich dies wohl so machenhallo anita, woher nimmst du die kenntnisse für deine deutliche antwort ?Ganz einfach: in eigener Sache nachgefragt. Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie doch bei der DRV um eine Probeberechnung!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.