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Experten-Antwort

EU-Rente in Altersrente für Schwerbehinderte.

von gerd11.02.2012 | 20:07
5174 Ansichten
13 Antworten

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ich möchte von der eu-rente in die altersrente für schwerbehinderte, o h n e abschläge . ab wann kann ich den antrag mit erfolg stellen, wie gesagt- ohne abschläge !! ich bin männchlich, *23.11.1950. Rente wegen voller Erwerbsminderung - ( antrag vom 1.11.2000 ) - befristet ab 05.2001, seit 10.2004. unbefristet. GdB 70 seit 9.2004. lt. rentenauskunft vom 10.2.2010 erreiche ich die regelaltersgrenze am 22.03.2016 ich zitiere die auskunft weiter : berchnung der monatsrente : persönl. entgeltpunkte : 39,4551 rentenfaktor für altersrente : 1,00 aktuelle rentenwert monatlich : 27,20. hab ich alles erwähnt ? :-)) danke für eine antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

wie von Ihnen bereits erwähnt, würde ich an Ihrer Stelle Ihren Rentenversicherungsträger um Ausstellung einer Bescheinigung bzgl. des für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginns ohne Abschläge bitten.

Zusätzlich können Sie auch ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbarten.

Grds. gilt die Faustregel, dass Sie gut drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn die Rente beantragen sollten.

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12 Antworten

Elliam 11.02.2012 | 21:00
Hallo Gerd, Dieser Hinweis von Uuuuups ist sicherlich nicht sehr hilfreich. Da hilft eher folgender Link weiter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Danach könnten Sie mit 63 Jahren in einer abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte gehen. Andererseits bin ich der Meinung, dass Sie schön längst (mit 60 Jahren hätten abschlagsfrei in Rente gehen können Sie sind bereits seit geraumer Zeit unbefristeter Erwerbsminderungsrentner und die (um drei Jahre vorgezogene) Rente für Schwerbehinderte darf nicht niedriger sein, als Ihre bisherige EM-Rente. Somit kommen Kürzungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme in Ihrem Fall nicht in Frage.
Anitaam 11.02.2012 | 22:24
Konkret: Keine weiteren Abschläge. Die, die siejetzt schon bei der EM-Rente haben, bleiben immer erhalten.
Sigridam 12.02.2012 | 08:29
Für rentennahe Jahrgänge gilt der Vertrauensschutz: abschlagfrei mit 60 J. in Altersrente für schwerbeh. Menschen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. vor dem 16.11.1950 geboren 2. am 16.11.2000 muß Schwerbehind. von mind. 50% vorgelegen haben 3. 35 J. Wartezeit Das würde bei Ihnen wohl am Geburtsdatum scheitern.
gerdam 12.02.2012 | 07:51
.. danke für die antworten. übers internet habe ich die bei der rentenvers. bereits in kurzform eine anfrgae gestellt, auch mit dem hinweis, ... abschlagsfrei ! 7 tage später hatte ich post ( antragsvordrucke ) von denen bekommen. im anschreiben hies es kurz und bündig : sie können bereits altersrente wegen schwerbehinderung stellen. keine äußerung, ob abschlagsfrei. ich bin mir immer noch unsicher, denn wenn ich diese rente jetzt beantrage und sie wird mit kürzungen genehmigt, sehe ich " alt " aus. da gibt es dann kein zurück mehr. wie kann ich eine rechtsverbindliche antwort bekommen ? soll ich mein anliegen nochmals schriftlich der drb einreichen, oder reicht ein anruf bei der angegebnen zuständigen sachbearbeiterin aus . ihr seht ja selbst: 3 verschiedene antworten auf eine für mich klar geschilderte situation.
gerdam 12.02.2012 | 07:55
. hallo anita, woher nimmst du die kenntnisse für deine deutliche antwort ?
Schadeam 12.02.2012 | 08:31
Anita hat Recht. Die Abschläge die Sie bei der EM Rente haben (das kann aber bei einem Rentenbeginn 05/2001 nicht die Welt sein), behalten Sie für immer und ewig. Die Kenntnisse nimmt Anita genauso wie ich aus dem bestehenden Recht.
Anitaam 12.02.2012 | 13:46
Ganz einfach: in eigener Sache nachgefragt. Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie doch bei der DRV um eine Probeberechnung!
gerdam 12.02.2012 | 14:08
hallo anita, woher nimmst du die kenntnisse für deine deutliche antwort ?
Ganz einfach: in eigener Sache nachgefragt. Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie doch bei der DRV um eine Probeberechnung!
danke für die antwort. um ganz sicher zu gehen, werde ich dies wohl so machen
gerdam 12.02.2012 | 18:55
??? ich verstehe jetzt diesen kommentar nicht so recht !! ?? ich muss einen schönen job haben ??? wo arbeite ich länger, wie ich muß ? das forum für " ballermann und seine freuden" hast du hier aber verfehlt.
Frankyam 12.02.2012 | 18:18
Hallo Gerd,Sie müssen einen schönen Job haben. Wer arbeitet länger als er muß, verstehen kann ich sowas nicht.
gerdam 14.02.2012 | 08:01
.. werde ich tun, danke !
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