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EU-Rente in Altersrente mit 63

von Boah_Ey20.01.2019 | 09:42
128 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort. :o) Meine Mutter wird jetzt im Januar 63 Jahre. Sie bezieht seit 1991 die volle Erwerbsminderungsrente. Jetzt hat sie seit 05.2010 ( wurde rückwirkend ausgestellt) einen GdB von 50. Antrag auf AR wurde bereits gestellt. Jetzt meine Frage: Kann sie jetzt sofort eine AR auf Grund Schwerbehinderung beantragen und ohne Abschläge in die Altersrente wechseln oder muss sie trotzdem das reguläre Rentenalter abwarten? Werden die Jahre der EU Rente genauso wie die Arbeitsjahre zu den Pflichtjahren gerechnet? Oder geht da eine AR mit 63 generell nicht ohne Abschläge? Vielen Dank für Info`s... Grüße das Bo

7 Antworten

Modi1969am 20.01.2019 | 10:10
Hallo, Wenn eine EU-Rente seit 1991 bezogen wurde, hat sie keine Abschläge. Somit sollte auch die Altersrente abschlagsfrei bleiben. Ist irgendwo in den Tiefen zum Zugangsfaktor geregelt. Tipp: bei entsprechendem Alter eine Probeberechnung zur Umwandlung in Altersrente anfordern, dann haben Sie es schwarz auf weiss.
Boah_Eyam 20.01.2019 | 12:54
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Es geht mir um die vorzeige AR mit 63 auf Grund Schwerbehinderung. Dazu ist ja Voraussetzung 35 Beitragsjahre. Zählt die EU-Rente dazu oder nicht?? Die reguläre AR ist abschlagsfrei, dass weiß ich. Es geht mir um AR mit 63.... Danke
Boah_Eyam 20.01.2019 | 12:54
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Es geht mir um die vorzeige AR mit 63 auf Grund Schwerbehinderung. Dazu ist ja Voraussetzung 35 Beitragsjahre. Zählt die EU-Rente dazu oder nicht?? Die reguläre AR ist abschlagsfrei, dass weiß ich. Es geht mir um AR mit 63.... Danke
Silviaam 20.01.2019 | 14:57
Der Bezug einer EMR zählt als "Anrechnungszeit" zu den 35 Jahren hinzu. Auch mir hat diese Konstellation es im vergangenen Jahr ermöglicht, von der EMR in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte zu wechseln.
Boah_Eyam 20.01.2019 | 17:02
Hatten Sie Abschläge zur regulären AR?? Bzw. hat sich die AR im Vergleich zur EMR verringert?? Endlich habe ich jemanden gefunden, der mir aus Erfahrung helfen kann. Vielen lieben Dank! Ich habe noch einige Fragen dazu.... Können wir hier auch privat schreiben?? Als Nachricht?? Grüße das Bo
W*lfgangam 20.01.2019 | 17:38
Hallo Boah_Ey, auch wenn die seit 1991 laufende EM-Rente (früher EU-Rente) in eine Altersrente - welche und wann auch immer - umgewandelt wird, wird sich der Betrag bei der Altersrente mit Sicherheit nicht ändern. Eine vorgezogene Altersrente hätte zwar jetzt einen Abschlag, aber es wird - vereinfacht gesagt - ein Vergleich mit dem alten Rentenbetrag gemacht ...und eine 91er Rentenberechnung dürfte im Detail deutlich besser gewesen sein. *) Ergebnis: die Rentenhöhe bleibt wie sie ist. Eine konkrete Nachverfolgung der neuen zur alte Berechnung werden Sie aus dem Altersrentenbescheid nicht ablesen können – dazu müssten Sie separat die Berechnungsanlagen zum Altersrentenbescheid dann nachfordern. Ist der Betrag identisch, ist alles wie prognostiziert gelaufen. Gruß w. *) denke ich an etwaige Ki-BÜZ, würde ich mir den Bescheid doch eher im Detail anschauen wollen ;-)
Silviaam 21.01.2019 | 00:21
Meine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte beziehe ich seit 4/2018 und sie wird mit exakt gleichem Rentenbetrag ausgezahlt, wie die zuvor seit 2006 bezogene (unbefristete) EMR. Meine EMR wurde bereits mit 10,8% Abschlag behaftet und dabei verbleibt es auch weiterhin (Bestandsrente). Gesundheitlich war (und bin) ich neben dem Bezug der EMR/vorgezogenen Altersrente nicht in der Lage, eine gesetzlich mir zugebilligte Hinzuverdienstmöglichkeit wahr zu nehmen, sodass keine weitere Erhöhung des Rentenbezugs (außer die gesetzlich festgelegten Rentenerhöhungen) von mir zu erwirtschaften sind. Gruß und alles Gute Silvia
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