Durch eine Besitzschutzregelung im Rentenrecht, werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte für die Altersrente übernommen - mit einer Rentenverminderung ist somit nicht zu rechnen.
Die Altersrente könnte höher ausfallen, wenn sich nach aktuellem Recht mehr persönliche Entgeltpunkte ergeben. Auch wenn mit Vollendung des 63. Lebensjahres (sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist) bei der Altersrente für langjährig Versicherte 10,2 % Abschlag zu berechnen wäre, kann ggf. die Altersrentenberechnung günstiger ausfallen als Ihr bisheriger Rentenanspruch. Abschlagsfrei wäre diese Rente erst mit 65 Jahren und 10 Monaten. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung wäre die Rente ab dem 63. Lebensjahr und 10 Monaten abschlagsfrei, ein früherer Rentenbeginn führt zu geringen Abschlägen.
Bedenken Sie, auch andere Ansprüche (z.B. auf eine Betriebsrente) können vom Beginn der Altersrente abhängen.
Ich empfehle Ihnen, zum 63. Lebensjahr eine Probeberechnung über die Höhe der Altersrente von der Rentenversicherung fertigen zu lassen.