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Experten-Antwort

EU-Rente in Altersrente mit 63

von Boah_Ey04.09.2018 | 18:43
102 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter (Jahrgang 1956) bezieht seit 1991 eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Grund Psychischer Erkrankung. Jetzt wird sie nächstes Jahr 63 Jahre und fragt, ob sie dann schon ohne Abschläge in die normale Altersrente wechseln kann. Oder ist dies, wie bei normal Erwerbstätigen, auch nur mit Abschlägen möglich. Des Weiteren hat sie Angst, dass sie, da sie nur sehr wenige Arbeitsjahre hat, dann sehr wenig Rente bekommt. Ich habe jedoch gelesen, dass die Altersrente nicht geringer als die bisherige EU-Rente sein darf. Bitte klären Sie uns diesbezüglich auf, da ich ( ich habe eine Vorsorgevollmacht ) vom zuständigen Berater leider keine detaillierte Auskunft bekomme. Vielen lieben Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2018 | 09:25

Durch eine Besitzschutzregelung im Rentenrecht, werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte für die Altersrente übernommen - mit einer Rentenverminderung ist somit nicht zu rechnen.

Die Altersrente könnte höher ausfallen, wenn sich nach aktuellem Recht mehr persönliche Entgeltpunkte ergeben. Auch wenn mit Vollendung des 63. Lebensjahres (sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist) bei der Altersrente für langjährig Versicherte 10,2 % Abschlag zu berechnen wäre, kann ggf. die Altersrentenberechnung günstiger ausfallen als Ihr bisheriger Rentenanspruch. Abschlagsfrei wäre diese Rente erst mit 65 Jahren und 10 Monaten. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung wäre die Rente ab dem 63. Lebensjahr und 10 Monaten abschlagsfrei, ein früherer Rentenbeginn führt zu geringen Abschlägen.

Bedenken Sie, auch andere Ansprüche (z.B. auf eine Betriebsrente) können vom Beginn der Altersrente abhängen.

Ich empfehle Ihnen, zum 63. Lebensjahr eine Probeberechnung über die Höhe der Altersrente von der Rentenversicherung fertigen zu lassen.

6 Antworten

W*lfgangam 04.09.2018 | 19:29
Hallo Boay_Eh, so ist es. Es wird quasi eine Vergleichsberechnung gemacht, 1x die Altersrente nach aktuellem Recht/also auch mit etwaigen Abschlägen, mit allen Versicherungszeiten (einschließlich der Rentenbezugszeit bis Alter 55+ aus der EU-Rente), zum 2. wird der neu ermittelte Rentenbetrag (richtig: die neuen Entgeltpunkte), dem alten Betrag gegenübergestellt. Grundsätzlich fällt die neue/Altersrente kleiner aus (da sind so einige frühere 'Boni' in der Rentenberechnung in den letzten knapp 30 Jahre entfallen) - dann wird die Altersrente mit dem alten/höheren Betrag weiter gezahlt. Ob sich ein Mehrbetrag ergeben könnte, können Sie im Rahmen einer Proberechnung von der DRV ermitteln lassen ...grundsätzlich nur mit 'neuen'/höherwertigen Versicherungszeiten während und nach dem Ende der Zurechnungszeit. Sofern Ihre Mutter einen Schwerbehindertenausweis hat, sollten Sie auch darauf hinweisen. Machen Sie nix, wird die Rente mit Erreichen der Regelaltersrente (65+10) - letztendlich sogar automatisch - in die Regelaltersrente 'umgewandelt'. Gruß w.
Bam 04.09.2018 | 19:58
@W*lfgang also verstehe ich es richtig, dass meine Mutter definitiv nicht weniger Altersrente bekommt als die bisherige EU-Rente??
W*lfgangam 04.09.2018 | 21:11
JA! Gruß w. ...neben allen 'kruden' Varianten 'falscher' Rentenfeststellung aus früheren Bescheiden und damit einhergehender Minderung/Ausschleichung - überlesen Sie das einfach!!! 9999 von 10000 erhalten schlicht die alte Rente unter neuem Namen :-)
Boah_Eyam 05.09.2018 | 08:57
@W*lfgang also verstehe ich es richtig, dass meine Mutter definitiv nicht weniger Altersrente bekommt als die bisherige EU-Rente??
JA! Gruß w. ...neben allen 'kruden' Varianten 'falscher' Rentenfeststellung aus früheren Bescheiden und damit einhergehender Minderung/Ausschleichung - überlesen Sie das einfach!!! 9999 von 10000 erhalten schlicht die alte Rente unter neuem Namen :-)
Darf ich Sie noech etwas frage. Wenn meine Mutter jetzt mit 63 in die Altersrente wechseln möchte, hat sie dann die regulären Abschläge? Ich meinte, im Internet eine Tabelle gesehen zu haben, wo erklärt wird, dass die EM-Renten, die vor 2012 gezahlt wurden, abschlagsfreie Altersrenten mit 63 sind. Ist dem so?? Vielen lieben Dank!!
W*lfgangam 05.09.2018 | 21:21
Machen Sie nix, wird die Rente mit Erreichen der Regelaltersrente (65+10) - letztendlich sogar automatisch - in die Regelaltersrente 'umgewandelt'. w.
Tolle Empfehlung! Bis dahin werden nämlich - erst der Antrag - dann eine Erinnerung - dann noch eine Erinnerung verschickt. Ist unnötiger Verwaltungsaufwand. Man kann das Antragsformular (das automatisch verschickt wird) auch einfach ausfüllen und zurücksenden. MfG
Hallo Rentenuschi, ...es gibt auch Personen, die zur Reaktion auf die Anfrage der DRV nicht mehr in der Lage sind /oder keinen Bock drauf haben /eh im ergänzenden Sozialleistungsbezug sind, und sich auch sonst kein Schwein drum kümmert - dann läuft es wie?!! ;-) Insofern ist das keine Empfehlung von mir für den Normalfall, sondern lediglich die Folgereaktion der DRV, wenn man/frau es nicht macht/machen kann. Gruß w. PS: >Ist unnötiger Verwaltungsaufwand. ...macht sich die DRV denn diesem zusätzlichen/unnötigen Verwaltungsaufwand nicht selbst??? Unter uns: die alte EMRT/BU-EURT schlicht 'umwandeln' nach Erreichen der Regelaltersgrenze UND mit einem Begleitschreiben versehen, dass ggf. noch unbekannte Versicherungszeiten (nach)zu erfassen sind/und was sonst auf dem schmalen Fragebogen mit unter 20 Sachverhalten wichtig sein könnte ...wie viel weniger wäre der Verwaltungsaufwand, wenn nur 1 von 1000 Fällen nachjustiert werden müsste - nee, stattdessen tritt die DRV hier bei jedem in mehrfache *Mimimi-Vorleistung und *nervt wiederholt mit null zusätzlichem Erkenntnisgewinn – Papier und Druckerschwärze sind ja ohne Ende vorhanden, von Personalkosten mal abgesehen:-) Treten Sie jetzt Ihre LOB/alternativ Prämie für einen Verbesserungsvorschlag an mich ab? Sollten sich aber beeilen, bevor der BRH die bisherige Verwaltungspraxis *bemängelt *g
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