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Experten-Antwort

EU-Rente in Deutschland, auch Anspruch auf EU Rente in Holland aus früherer Arbeit dort?

von Miss Moneypenny12.05.2024 | 21:23
268 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde jetzt eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Deutschland bewilligt (befristet auf 2 Jahre). Ich habe von 2001 - 2003 in Holland gelebt und gearbeitet, später auch noch ein paar Jahre bis 2016 als Grenzgänger (Wohnort Deutschland, Arbeitsplatz in Holland). Ich komme auf insgesamt 8 beitragspflichtige Arbeitsjahre bis 2016 in Holland, danach nur noch in Deutschland. Habe ich auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus Holland oder besteht nur ein Anspruch auf anteilige Altersrente, wenn ich das entsprechende Alter für die holländische Altersrente erreicht habe? Vielen Dank für Ihre Antwort Miss Moneypenny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2024 | 06:50

Hallo Miss Moneypenny,

 

wie schließen uns den Vorrednern an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Anonymam 13.05.2024 | 06:12
Hallo, ob und wann Sie genau einen Anspruch aus der niederländischen Rentenversicherung haben, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Frage an die niederländische Rentenversicherung. Was Sie bitte auf jeden Fall tuen müssen ist, die niederländischen Zeiten der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen. Diese Beschäftigungsjahre zählen in der Regel zu den Berechnung der deutschen Mindestversicherungszeiten dazu. Die Rente kriegen sie dennoch separat aus den Niederlanden. Zur Klärung stellen Sie bitte den Kontenklärungsantrag über folgenden Link oder vereinbaren einen Termin bei einer unserer Beratungsstellen. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=… Freundliche Grüße
Schadeam 13.05.2024 | 06:18
Wenn Rente bewilligt wurde, wurden Sie doch im Antrag nach Zeiten im Ausland gefragt. Wenn sie dort die Angaben zur Zeit in NL gemacht haben, wird die dortige RV darüber informiert und wird über den dortigen Anspruch entscheiden. Wenn die DRV die Zeit in NL noch nicht kennt, sollten Sie sich schnellstens kümmern…..
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