Neben den medizinischen Voraussetzungen (teilweise oder volle Erwerbsminderung) müssen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zudem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) mit Beitragszeiten erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre (36 Monate) mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.
Ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (hier insbesondere die 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) erfüllt haben, wird wohl entscheidend davon abhängen, zu welchem Zeitpunkt ggf. der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt wird.
Ich kann mich daher nur dem Rat von "???" und "Schade" anschließen: Suchen Sie eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen auf. Die für Sie nächstgelegene finden Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen".