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Eu-Rente, Minijob und Arbeitgeber!

von steffi15.02.2009 | 18:08
1032 Ansichten
3 Antworten

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hallo, da meine volle eu-rente niedrig ist, habe ich einige vorstellungsgespräche gehabt. 1.woher weiß ich, ob der neue minjob rentenunschädlich ist?? ich bin krankenschwester und würde im ambulanten pflegedienst arbeiten. überwiegend im spätdienst, weil dort weniger zu tun ist. ich habe von mehreren fällen gehört, dass nach bekanntgabe des minijobs eine überprüfung mit gutachter erfolgte. das möchte ich auf keinen fall!!! 2.und wird der arbeitgeber von der rentenversicherung angeschrieben, falls ich als eu-rentnerin dort anfange?? besten dank steffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach den Erkenntnissen der Rentenversicherung sind Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beanspruchen können. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand, muss der Versicherungsträger eine Überprüfung vornehmen und ggf. beim Arbeitgeber Art und Umfang Ihrer Tätigkeit erfragen.

2 Antworten

Schadeam 15.02.2009 | 20:21
.woher weiß ich, ob der neue minjob rentenunschädlich ist?? Das wissen Sie aus dem Rentenbescheid, in dem drinsteht, dass Sie neben der vollen Rente bis zu 400 € verdienen können. Jede (!) Rente kann überprüft werden und natürlich kann es sein, dass die RV beim Arbeitgeber nachfragt....aber ob das erfolgt oder nicht , wird man Ihnen im Vorfeld nicht mitteilen. Ist ja aber auch kein Problem, wenn Sie die Grenzen einhalten....könnte dann zum Problem werden, wenn Sie stundenlange Schichten hätten, weil der Vollrentner ja täglich nur unter 3 Stunden arbeiten kann. Man kann durch "extreme Arbeitszeiten" natürlich auch Nachfragen geradezu provozieren. Wenn Sie arbeitstäglich unter 3 Stunden arbeiten und die 400 € einhalten, werden Sie nach menschlichem Ermessen keine Probleme kriegen.
Schiko.am 16.02.2009 | 10:44
Prima Stellungnahme, was hier und anderswo schon alles ge- sagt und geschrieben wurde. Da spielt auch oft der Neid mit. Es ist doch zu Recht der Ge- setzgeber selbst , der diese Möglichkeit anpreist.Für Erwerbsminderungsrentner genauso als für Hatz IV Be- zieher. Leider aber wissen auch honorige Politiker gar nicht ( Talksendung A. Will), dass bei 400 Eurojob Euro 240 von Hartz IV-wie das Kinder- geld auch- ,gekürzt werden. Dies ist keine persönliche Be- wertung , nur eine Feststel- lung. MfG.
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