Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente mit GDB von 30%

von Laurencia30.11.2010 | 17:07
6830 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bezog 2 Jahre lang EU-Rente mit GDB von 50% aus psych. Gründen. Während dieser Zeit bezog ich auch ALG 2. 2009 wurde mir, ohne Begutachtung, der GDB auf 30 % gekürzt und die ARGE wollte meinen Fall auf SGB XII umstellen - obwohl ich mit 3 Std./tägl. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Die Angelegenheit klärte sich aus einem ganz anderen Grund, denn ich heiratete und somit fiel das ALG 2 sowieso weg. Die EU-Rente meldete ich ab, da ich geschockt von der SGB XII Argumentation war. Meine 30 % habe ich jedoch noch immer und habe nun vor, auch wieder meine EU-Rente zu beantragen. Ist das so einfach möglich? Ich danke vorab für Tipps.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laurencia,

es ist durchaus möglich, dass Sie einen erneuten Antrag auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Es wird dann erneut geprüft, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

Die Höhe des Grades der Schwerbehinderung spielt bei der Beurteilung, ob Sie erwerbsgemindert sind, keine Rolle.

Sofern Sie voll erwerbsgemindert sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Dies ist nur bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung der Fall.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 30.11.2010 | 17:45
Ein Rentenantrag kann immer gestellt werden. Über die Erfolgsaussichten und darüber ob die versicherungsrechtl. Bedingungen erfüllt sind, kann im Forum nicht spekuliert werden. Aus einer Schwerbehinderung kann man nicht unbedingt schließen, dass auch Erwerbsminderung vorliegt, beispielsweise könnte ein Rollstuhlfahrer, der als Querschnittsgelähmter schwerbehindert ist, im Büro in Vollzeit arbeiten....
Laurenciaam 30.11.2010 | 18:05
Die Relevanz zw. Behinderung und Erwerbsminderung war nicht meine Fragestellung! Es ging vielmehr darum, dass die Erwerbsminderung bereits anerkannt war und ich diese unter Druck der ARGE zurückgab. Den GDB gab ich nicht zurück und meine Lebensgeschichte leider auch nicht!!! Nochmal: Ich danke vorab für Antworten zu meiner Fragestellung
Angelikaam 30.11.2010 | 19:07
Also erstmal kommt mir das ein bißchen komisch vor . Auf Druck der Arge geben Sie also eine bewilligte EM Rente zurück. !Was heißt das im Klartext ? Haben sie die monatlichen Zahlungen nicht angenommen ? Ich denke Ihnen ist durch Ihre Heirat ALG2 gestrichen worden. Und dann geben Sie auch noch Ihre Rente . ?? Warum das ? Weil die Arge Druck ausübt ? Hallo ...... das ist der Job der Arge , aber wenn Sie erwerbstgemindert sind , vor wem haben Sie Angst ??? Neubeantragen könne Sie immer , aber dann geht für Sie der ganze Stress mit Gutachtern usw. von vorne los . MFG
RFnam 30.11.2010 | 19:50
Irgendwie kommt mir der dargelegte Sachverhalt auch komisch vor. Krankenkasse und ARGE freuen sich doch, wenn ein dortiger Kunde eine EM-Rente bewilligt bekommt, weil sie dann kein Krankengeld bzw. ALG zahlen brauchen. Vielleicht hat Laurencia die Sache so verstanden, dass das ALG II mit dem Rentenbeginn wegfällt, sie aber lieber ALG II als die Rente beziehen wollte ? Und gibt es überhaupt ALG II während eines Rentenbezuges ? Könnte es vielleicht die Grundsicherung oder Wohngeld sein ? Ist es ALG II mit oder ohne Arbeitslosigkeit ? Und die drei Stunden täglich: 0 bis unter 3 Stunden wären eine volle EMR; 3 bis unter 6 Stunden könnten eine Teil-EMR oder eine EMR wegen verschlossenem Arbeitsmarkt sein. Und wie eine Rente abgemeldet werden kann ist mir auch unklar. Natürlich kann ein Rentenantrag zurückgenommen werden, aber eine Rente abmelden ? Aber genug der Spekuliererei. Und zu guter Letzt, für eine EM-Rentenantrag ist ein vorhandener Grad der Behinderung völlig bedeutungslos. Ein GdB und eine Erwerbsunfähigkeit werden nach unterschiedlichen Kriterien festgelegt.
W*lfgangam 30.11.2010 | 19:52
Hallo Laurencia, > Es ging vielmehr darum, dass die Erwerbsminderung bereits anerkannt war und ich diese unter Druck der ARGE zurückgab. Das müssen Sie auch in meinen Augen noch mal klarer definieren, so was habe ich noch nie gehört. > Die EU-Rente meldete ich ab, Ich nehme an, die nur auf Zeit bewilligte EM-Rente lief einfach aus - und Sie haben die Weiterbewilligung nicht beantragt ...hat mit SGB XII/Grundsicherung nichts zu tun! Auch wenn Sie die ARG*rrr zeitgleich dahin gern verlagern wollte, um aus deren Sicht die weitere ALG II Leistung einzusparen. Hier trafen nur Zeitpunkte zusammen, mehr nicht - oder? Natürlich - wie oben gesagt - können Sie jederzeit wieder einen Antrag auf EM-Rente stellen. Der GdB ist für die Rentenversicherung nicht von besonderer Bedeutung, die prüft nach anderen Kriterien. Sie sollten sich aber mit dem Rentenantrag vielleicht beeilen, da Sie ohne ALG II Zeiten / oder auch nur Arbeitslosenmeldung incl. 'Mitwirkung' schon sehr bald die Voraussetzungen für die Rente verlieren könnten. Nicht die gesundheitlichen, sondern die, dass Sie ohne Versicherungszeiten im Rücken wegen fehlender Versicherungszeiten von der Rente schon ausgeschlossen sind. Informieren Sie sich bitte umgehend in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Laurenciaam 01.12.2010 | 09:22
Vielen Dank für den einzig sachlichen Beitrag. Dies gibt mir Aufschluss über den Sachverhalt, weswegen damals die Umstellung versucht wurde seitens der ARGE. Da die vorangehenden Beiträge sehr viele Mutmaßungen enthielten und die Sachebene nicht so ganz eingehalten wurde muss ich mal für die Vorgänger kurz erwähnen, "wie das geht - die Rente zurückgeben" : Man nehme eine Arbeitsstelle an und schicke ein Schreiben, dass man nochmal einen Versuch unternimmt. Danach überweise man ehrlich die zu viel ausgezahlten Rentenzahlungen zurück. Liebe Mutmaßer - ist das so schwierig???
Warum ehrlich???am 01.12.2010 | 10:04
Danach überweise man ehrlich die zu viel ausgezahlten Rentenzahlungen zurück. Warum in dem Zusammenhang ehrlich. Es ist doch selbstverständlich, dass man die zuviel erhaltete Rente zurückzahlt. Alles andere wäre doch BETRUG. Sie müssen das gezeigte Unverständnis verstehen. Das jemand einen EM Rentenantrag stellt, dann plötzlich einfällt, das man ja doch wieder arbeiten geht, und auf diese Rente dann wieder verzichtet, ist doch eher unüblich, und zugleich auch für den normalen Menschenverstand nicht wirklich nachzuvollziehen. Daher haben wir das nicht so ganz verstanden.
Elisabetham 03.12.2010 | 19:05
Hallo von warum ehrlich! Ich kann die Autorin schon verstehen. Es ist einfach schwer die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Eine eu zu beantragen und sich dann damit abzufinden , dass man auch eu ist, ist nicht einfach vor allem wenn man berufliche Ziele hatte und dann von einer Krankheit jäh herausgerissen wurde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026