Hallo Laurencia,
es ist durchaus möglich, dass Sie einen erneuten Antrag auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Es wird dann erneut geprüft, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Die Höhe des Grades der Schwerbehinderung spielt bei der Beurteilung, ob Sie erwerbsgemindert sind, keine Rolle.
Sofern Sie voll erwerbsgemindert sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Dies ist nur bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung der Fall.