Wie Herr Koch bereits geschrieben hat, müssen Sie aufgrund einer rückwirkenden Rentenbewilligung das bereits erhaltene Krankengeld nicht zurückzahlen. Die Krankenkasse wird jedoch für die Zeit in denen sich der Krankengeldbezug und die rückwirkend gewährte Rente überschneiden einen Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung geltend machen, d. h., dass dann die Rentennachzahlung insgesamt oder bis zur Höhe des Krankengeldes nicht Ihnen, sondern der Krankenkasse zusteht. Sollte das Krankengeld höher als die Rente sein, so müssen Sie die Differenz nicht an die Krankenkasse zurückzahlen.