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EU-Rente nach Krankengeldbezug

von goebel05.05.2010 | 13:50
1657 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhalte z.Zt. Krankengeld und habe einen Antrag fuer eine med. Reha nach Aufforderung der KK gestellt. Auf Grund meiner Krankengeschichte kann es sein, dass dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird.Das KG ist hoeher als eine moegliche Rente. Sollte also eine Rente bewilligt werden, muss ich dann das hoehere KG vom Tag der Antragstellung ( ist dann ja auch Tag des Rentenbeginns?!) anteilig zurueckzahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Herr Koch bereits geschrieben hat, müssen Sie aufgrund einer rückwirkenden Rentenbewilligung das bereits erhaltene Krankengeld nicht zurückzahlen. Die Krankenkasse wird jedoch für die Zeit in denen sich der Krankengeldbezug und die rückwirkend gewährte Rente überschneiden einen Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung geltend machen, d. h., dass dann die Rentennachzahlung insgesamt oder bis zur Höhe des Krankengeldes nicht Ihnen, sondern der Krankenkasse zusteht. Sollte das Krankengeld höher als die Rente sein, so müssen Sie die Differenz nicht an die Krankenkasse zurückzahlen.

2 Antworten

Hermann Kocham 05.05.2010 | 14:08
"Sollte bei ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt werden, wird der Tag des Eintritts dieser Erwerbsminderung vom med. Dienst der Dienst festgelegt." vom med. Dienst der Rentenversicherung muss es natürlich heissen.
Hermann Kocham 05.05.2010 | 14:00
Sollte bei ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt werden, wird der Tag des Eintritts dieser Erwerbsminderung vom med. Dienst der Dienst festgelegt. Dies kann der Tag des Rehaantrages sein, muss es aber nicht. Da gibt es viele verschiedene Möglichkeiten , welcher Tag da seitens der RV genommen wird ( ein OP Termin, Beginn einer Reha, Ende einer Reha, 1. Tag der Krankschreibung etc. ) . Ab dem Tag der Berentung wird dann eine Verrechnung rückwirkend mit dem in dieser Zeit bezogenem Krankengeld vorgenommen. Sollte - wie bei ihnen und wie es meistens der Fall ist - das KK-Geld höher als die EM-Rente sein, brauchen Sie den zuviel erhaltenen Betrag natürlich n i c h t zurück zahlen.
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