Hallo Frustriert2,
Ihre Frage kann so nicht beantwortet werden.
Bitte suchen Sie für eine einzelfallbezogene, individuelle Beratung eine Auskunfts- und Beratungsstelle auf.
Unter sehr engen Voraussetzungen kann noch ein Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60 in Anspruch genommen werden (bei Geb.Datum bis 16.11.1950 und vorliegen von EU/BU oder Schwerbehinderung am 16.11.2000). Ob dies bei Ihnen der Fall ist oder der Fall sein könnte muss hinterfragt werden.
Ebenfalls besteht Möglichkeit, mit entsprechenden Abschlägen, über eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nachzudenken (falls 35 Jahre vorhanden sind). Ob die Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente interessant ist hängt von vielen Faktoren ab. zB:
-wie hoch ist die Altersrente (mehr oder gleichbleibend)??
- hat eine Umwandlung Auswirkungen auf eine Betriebsrente??
-Riestern Sie?? Als Altersrentner sind Sie nicht mehr riesterförderberechtigt.
Ich denke es ist keine Zeitverschwendung sich hier über die Möglichkeiten zu informieren. Es ist aber in vielen Fällen tatsächlich so, dass sich am Rentenzahlbetrag nichts ändern wird. Aber das kann halt nur verbindlich festgestellt werden wenn man sich die Zahlen errechnen lässt.