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Experten-Antwort

EU-Rente oder Rente nach ATZ

von Baujahr5219.02.2014 | 13:52
2074 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin verunsichert hinsichtlich des Rentenantrags nach Altersteilzeit (Blockmodell). Ende der Freizeitphase ist 31.3.14 dann bin ich auch 62 Jahre alt Ich rechnete bisher mit 10,8% Abschlag. Nun hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert. Ich war mit GDB40 schwerbehindert und werde wohl auf DGB50 in Kürze eingestuft. Was macht man nun am Besten ohne zuviel Verluste ? EU-Rente (voll) beantragen ? Oder ganz normal die Rente mit 10,8% Abschlag beantragen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Baujahr52,

wir empfehlen eine persönliche Vorsprache in einem der Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung.

Vorab können wir mitteilen, dass bei einer Rente wegen Erwerbsminderung und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mind. GdB 50) die Rentenminderung bei Rentenbezug nach Vollendung des 62. Lebensjahres niedriger wäre als bei der Altersrente für langjährig Versicherte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

18 Antworten

Baujahr52am 19.02.2014 | 14:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich mir das auch gedacht mit der Minderung. Termin zur Beratung hab ich erst Mitte März. Ich falle auch unter die Vertrauensregelung ATZ Vertrag vor 2007, vergass ich zu erwähnen, und ein GDB kam erst nach 2011.
KSCam 19.02.2014 | 17:28
Ob Sie jedoch 50% SB oder erwerbsgemindert sind, weiß der Berater Mitte März auch nicht. So gesehen können Sie natürlich EM Rente und AR wg Schwerbehinderung und AR nach ATZ parallel beantragen und abwarten was rauskommt. Wenn die ATZ in 6 Wochen endet, sind Sie allerding recht spät dran....
Baujahr52am 19.02.2014 | 21:43
Korrekt, das weiss ich heute auch noch nicht. Der Antrag beim Versorgungsamt läuft noch. Drum bin ich auch so spät dran. Hatte gehofft schon am Jahresanfang den Bescheid von zu erhalten. Ich glaube nicht, das ich unter die 3 Stunden arbeitsfähigkeit fallen werde, eher 3 bis unter 6 Stunden. Habe zum Glück noch zwei Hände und zwei Beine. Werde mich dann mal auf die parallele Beantragung vorbereiten und die Formulare schon mal durchackern.
W*lfgangam 20.02.2014 | 21:59
>Werde mich dann mal auf die parallele Beantragung vorbereiten und die Formulare schon mal durchackern. Hallo Baujahr52, das mit dem Durchackern müssen Sie sich nicht antun, das erledigen die Beratungsstellen DRV/Rathaus vor Ort in 'Sekundenschnelle' - lassen Sie sich einen Termin dafür geben, und Sie werden erstaunt sein, wie es kaum Ihrer Mithilfe bedarf. Gruß w. ...natürlich können Sie es auch selbst erledigen, ATZ hat Zeit, ' nen Vormittag könnte ausreichen, wenn Sie früh aufstehen ;-)
Baujahr52am 20.02.2014 | 22:40
Klar erledigen die Beatungsstellen das schnell und auch *richtig*, aber ich war schockiert wann man dort einen Termin bekommt .. ,5 Wochen Wartezeit. Bin erst Mitte März dran. 2 Wochen vor Ende der ATZ. :( Da dachte ich, ich schick das Zeug lieber asap selber weg, sofern ich die richtigen Formulare erwische. Da der Übergang zur Rente bei mir wegen des späten Erwachens sicher nicht ohne zeitliche Lücke klappen wird, muß ich dann erstmal zum Arbeitsamt ? Mir geht es da um die Krankenversicherung, weniger um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
W*lfgangam 20.02.2014 | 23:24
Zitat von Baujahr52 anzeigen
Hallo Baujahr52, tja, das ist eben Folge der 'effizienten' Organisationsreform der DRV aus 2005 und dem Vernachlässigen der angemahnten Strukturerhaltung/-Erweiterung im unteren Sektor/Rathäuser/Versicherungsämter - und damit fehlender aufsichtsrechtlicher 'Drohungen' ...Sie als Versicherte leiden darunter - reisen Sie morgen zu mir, Sie bekommen auch einen Spättermin und wir bequatschen noch alles ...auch nach 12:00, wenn die üblichen 'Beamten' die Füße hochlegen (keine Schelte für die Kolleginnen, die tun regional genug!) - nur das BMAS (Hallo Jonny ;-) hat hier für die unteren Versicherungsbehörden einfach zu wenig/rein gar nichts getan, um hier vor Ort den 'kostenbewussten' Bürgermeistern entgegenzuwirken! meint w. + Gruß
W*lfgangam 20.02.2014 | 23:24
Zitat von Baujahr52 anzeigen
Hallo Baujahr52, tja, das ist eben Folge der 'effizienten' Organisationsreform der DRV aus 2005 und dem Vernachlässigen der angemahnten Strukturerhaltung/-Erweiterung im unteren Sektor/Rathäuser/Versicherungsämter - und damit fehlender aufsichtsrechtlicher 'Drohungen' ...Sie als Versicherte leiden darunter - reisen Sie morgen zu mir, Sie bekommen auch einen Spättermin und wir bequatschen noch alles ...auch nach 12:00, wenn die üblichen 'Beamten' die Füße hochlegen (keine Schelte für die Kolleginnen, die tun regional genug!) - nur das BMAS (Hallo Jonny ;-) hat hier für die unteren Versicherungsbehörden einfach zu wenig/rein gar nichts getan, um hier vor Ort den 'kostenbewussten' Bürgermeistern entgegenzuwirken! meint w. + Gruß
Baujahr52am 21.02.2014 | 14:30
Na das ist doch mal ein Angebot. Zu welcher PLZ müsste ein Hesse denn anreisen ? :-)
Baujahr52am 24.02.2014 | 00:37
Noch zwei Fragen zu den Anträgen, die ich inzwischen soweit selbst ausgefüllt habe. Ich möchte wie von @KSC angeregt, den Antrag auf AR nach ATZ und den für EM-Rente parallel beantragen. Der R100 und weitere sind mir für denAntrag EM Rente soweit klar. R240 für den ATZ Fall auch. 1. parallel beantragen meint, den R100 mit den 17 Seiten je einmal komplett abzugeben, richtig ? Man kann also nicht oben unter EM und dann weiter unten unter ATZ Fall einfach beides ankreuzen ? 2. Dem R100 für meinen ATZ Fall fehlt das *passende* Ankreuzfeld ... ATZ vor 1.1.2007 vereinbart, bin we schon gesagt Baujahr März 52. Da gibt es aber nur was für ATZ & vor dem 1.1.52 geborene ? PS. werde vor Versand natürlich noch mit einem Berater Rücksprache halten, sofern ich einen schnellen Termin bekomme. Möchte jedoch keine weitere Zeit verlieren. Danke im Voraus für unverbindlcihe Tipps
W*lfgangam 24.02.2014 | 21:35
Hallo Baujahr52, in dem aktuellen R100: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… können Sie so 15 Kreuze Markern, oder auch alles offen lassen - die DRV ist eh unabhängig von Ihrem gekreuzten Willen verpflichtet, die für Sie beste Rentenart zu prüfen/zu hinterfragen/zu bewilligen. Und ja, AR nach ATZ gibt es für Jahrgang ab '52 nicht mehr, weshalb sollte da ein Kreuzfeld sein ? Oder würden Sie auch die AR für Frauen (ebenfalls vor Jahrgang 52) Markern wollen, obwohl Sie' s nicht sind ;-) Gruß w.
Baujahr52am 24.02.2014 | 22:39
Danke für die Hinweise. Nun habe ich es endlich kapiert ! Das [X] in R100 muß also ganz einfach zu: *Altersrente für langjährig Versicherte* Hinzu kömmt bei mir das Vertrauensschutzformular und dann kommen auch die -10,8% raus, wenn ich schon mit 62 in Rente gehe. Danke nochmals, viel Erfolg und Geduld weiterhin bei der Beantwortung von Fragen. :o)
W*lfgangam 24.02.2014 | 23:07
Zitat von Baujahr52 anzeigen
in R100 muß also ganz einfach zu: *Altersrente für langjährig Versicherte* Hinzu kömmt bei mir das Vertrauensschutzformular und dann kommen auch die -10,8% raus, wenn ich schon mit 62 in Rente gehe. Danke nochmals, viel Erfolg und Geduld weiterhin bei der Beantwortung von Fragen. :o)
Geduld zeichnet sich immer aus, um ans Ziel zu kommen (bei dieser so 'einfachen' Rentenmaterie) - deswegen ist keine Frage unnütz gestellt, um das eigene Ziel/Frage/Antwort zu erreichen ... *g - wissen 'viele' Online-Berater nicht/erst recht – manche machen ja nur 'in the Air' - nur virtuelle eFragen/eAntworten ...kein Blick mehr aufs Leben (öha ;) Gruß w.
Baujahr52am 25.02.2014 | 12:24
Guten Tag, heute hatte ich ein Gespräch mit einem freundlichen Berater. Danach ist das Thema EM Rente nun für mich vom Tisch. Es lohnt den Aufwand bei mir nicht. Minus 10,8% kommen bei mir in jedem Fall zum Tragen. Jedoch kam im Gespräch noch das Thema *GroKo*&Koalitionsvereinbarung 45 Beitragsjahre und dann Rente mit 63 auf den Tisch. Eine Scenario was wohl eingeführt wird. Bin nun dabei auch diese Variante zu prüfen. Also arbeitssuchend melden, ggf. 12 Wochen Sperrzeit für ALG1 inkauf nehmen und so ein Jahr zu überbrücken. Termin bei Arbeitsamt ist schon angestossen. Der Rentenantrag liegt ein paar Tage auf Eis.
W*lfgangam 25.02.2014 | 22:15
Hallo Baujahr52, 12 Monate (gekürzter) Rentenverzicht (und ggf. ohne Betriebsrente) gegen ALO auf 50%-Brutto-Basis für 9 Monate? Sind Sie sicher, dass Sie die Zahlen dazu überzeugt haben? Rückschauend die Beiträge hier betrachtet/Ihre Ausgangsfrage wäre die AR für Schwerbehinderte (sofern der GdB 50 % käme) wohl die beste Variante, da dann bei 62 nur noch ein Abschlag von 4,5 % wäre - diesen Rentenantrag könnte man schon laufen lassen! ...und die Entscheidung dazu/Versorgungsamt dürfte in spätestens 6 Monaten vorliegen (parallel erst mal 'Arbeitsamt', wie vom Berater vorgeschlagen). Die Rente ab 63 ohne Abschlag ab 01.07.2014 anzugehen, macht natürlich keinen Sinn, da Sie erst zum 01.04.2015 dran wären (63) - und damit bin ich wieder beim Eingangssatz: das kann sich nicht wirklich lohnen - da finden die Würmer in der Erde schon kein Fleisch mehr auf Ihren Knochen ;-) Ich denke, Ihr Berater wird Sie schon richtig instruiert haben. Auch mit dem Hinweis, dass die Antragfrist für den Rentenbeginn 01.04. zum 30.06. ausläuft - zumindest für einen neuen Antrag, der alte kann ja liegen und würde auch in '100' Jahren noch fristgerecht zu prüfen sein. Gruß w.
Baujahr52am 26.02.2014 | 09:34
Hallo, Danke nochmals . AR für Schwerbehinderte ..... da passt das Jahr der Feststellung nicht in die Raster. Mit den Kriterien von @w*lfgang zu ALG hat er völlig Recht. Das war eine Schnapsidee, denn ich käme Dank laanger Schulausbildung in diesem Jahrzehnt nicht mehr auf 45 Berufsjahre. ;-) Sollen doch die es auch bekommen, die es verdient haben. Da kann man hin und her rechnen wie man will. Es bleibt bei mir bei dem 10, 8% Abzug, mit dem ich eigentlich ja auch in 2006 bei Abschluss meines ATZ-Vertrages gerechnet . :-) Der RA f. langjährig Vers. mit Vertrauensschutz (ATZ Vertrag vor 1.1.2007) für den 62 jährigen ist nun unterwegs. Beste Grüsse
Baujahr52am 26.02.2014 | 09:34
Hallo, Danke nochmals . AR für Schwerbehinderte ..... da passt das Jahr der Feststellung nicht in die Raster. Mit den Kriterien von @w*lfgang zu ALG hat er völlig Recht. Das war eine Schnapsidee, denn ich käme Dank laanger Schulausbildung in diesem Jahrzehnt nicht mehr auf 45 Berufsjahre. ;-) Sollen doch die es auch bekommen, die es verdient haben. Da kann man hin und her rechnen wie man will. Es bleibt bei mir bei dem 10, 8% Abzug, mit dem ich eigentlich ja auch in 2006 bei Abschluss meines ATZ-Vertrages gerechnet . :-) Der RA f. langjährig Vers. mit Vertrauensschutz (ATZ Vertrag vor 1.1.2007) für den 62 jährigen ist nun unterwegs. Beste Grüsse
egal (der Erste)am 26.02.2014 | 13:04
Hallo Baujahr 52, was meinen Sie mit der Aussage, der Aufwand für eine EM-Rente lohen sich für Sie nicht? Was wäre denn für Sie der Aufwand, scheuen Sie sich vor einer eventuellen Begutachtung? Schlimmstenfalls würde der Antrag eben agbelehnt werden, aber bei einer gleuchzeitigen Beantragung der beiden Renten erhalten Sie dann die andere (langj. Versicherte)
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