Hallo Baujahr52,
wir empfehlen eine persönliche Vorsprache in einem der Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung.
Vorab können wir mitteilen, dass bei einer Rente wegen Erwerbsminderung und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mind. GdB 50) die Rentenminderung bei Rentenbezug nach Vollendung des 62. Lebensjahres niedriger wäre als bei der Altersrente für langjährig Versicherte.