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Experten-Antwort

EU-Rente oder Rente wegen Schwbh

von ganglow09.10.2011 | 15:08
1399 Ansichten
2 Antworten

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Bin 61 Jahre,mit 60%Schwbh,könnte also mit Abzügen 7,5% derzeit in rente gehen. Meine Frage wäre,bei einer beantragung von EU-Rente und der bewilligung sind die Abzüge gleich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2011 | 11:02

Hallo ganglow,

sowohl die Erwerbsminderungsrenten alsauch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das heißt, bei gleichem Rentenbeginn ergibt sich ein gleicher Abschlag.

1 Antworten

Schadeam 09.10.2011 | 15:31
Ja bei gleichem Rentenbeginn; bei EM Renten weiß man in der Beratung aber nie genau, wann der Leistungsfall liegt und der Rentenbeginn kann unterschiedlich sein abhängig davon ob es eine Zeit- oder eine Dauerrente wird. Sofern 35 Versicherungsjahre ist die AR für Schwerbehinderte für den Kunden der schnellere und sicherere Weg - Beim EM Antrag steht auf jeden Fall auch eine Ablehnung im Raum....
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