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Experten-Antwort

EU-Rente - Regelaltersrente

von MartinaHans21.05.2021 | 22:20
135 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Ehefrau bekommt eine EU-Rente schon seit 1999. Zum 01.06. 2024 würde Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Meine Fragen: 1. wie funktioniert in so einem Fall die Überleitung in die Regelaltersrente; muss man da einen Antrag stellen? 2. wird der Zahlbetrag von dem Betrag abweichen, den sie dann in 2024 als EU-Rente bekommt? Arbeiten konnte sie seitdem nicht. Danke für entsprechende Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User MartinaHans,

wir schließen uns den Ausführungen des Users W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 22.05.2021 | 20:55
Hallo MartinaHans, die DRV wird Ihre Frau ein paar Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze dazu mit einem Schreiben informieren, dass die 'alte' EU-Rente nicht mehr über die Regelaltersrente weitergezahlt werden kann, sondern als Regelaltersrente zu zahlen ist. Ein kurzer Fragebogen liegt bei - über ggf. noch fehlende Versicherungszeiten aus der Vergangenheit und ein paar andere Fragen - ausfüllen und zurück an die DRV. Der Rentenbetrag wird nicht kleiner werden. Es erfolgt zwar eine Neuberechnung der Rente nach aktuellen Gesetzen, regelmäßig ergibt sich kein Mehrbetrag/Rentenminderung ist ausgeschlossen. Gruß w.
MartinaHansam 23.05.2021 | 11:54
Hallo, danke Ihnen für die beruhigende Auskunft. Ist zwar noch einige Zeit hin, aber anderenfalls hätte ich eventuell finanziell Einiges disponieren müssen, wenn die Regelaltersrente wesentlich niedriger ausfallen könnte.
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