Guten Tag,
aufgeteilt werden nur die Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Partner in der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten haben. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat, in dem Sie geheiratet haben, und endet mit dem Monat, der dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner vorausgeht.
In welcher Höhe Rentenanrechte ausgeglichen werden , wird in unserer Broschüre " Geschiedene: Ausgleich bei der Rente" erläutert.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html
Viele Grüße
Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung