Hallo, Ser,
wir verweisen auf die Ausführungen von W*lfgang, denen wir uns anschließen. Auch unsererseits scheint es nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts nicht möglich zu sein, einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu begründen. Um jedoch Ihre individuelle Situation besser einschätzen zu können, wäre es sicherlich ratsam, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe, Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei ersichtlich werden, dass neue, bisher noch nicht berücksichtigte Sachverhalte vorliegen, könnte es evtl. sinnvoll sein, dann einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Dies jetzt schon zu beurteilen, wäre von unserer Seite betrachtet rein spekulativ.