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EU-Rente u. Witwenrente

von jb6107.07.2010 | 12:50
1646 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe seit 1999 die EU-Rente auf Dauer sowie seit 2006 die große Witwenrente.Da mein Sohn jetzt Zivildienst macht, erhalten wir ja kein Kindergeld u keine Halbwaisenrente. Ich weiss das ich, ohne die EU-Rente zu verlieren, 400 Euro Brutto nebenher verdienen kann. Was passiert, wenn es mehr sein sollte...irgendwie muss ich jetzt für Mehreinnahmen sorgen. Wieviel wird dann abgezogen? Dann noch eine zweite Frage wenn ich darf. Sollte ich nochmals heiraten wird mir ja die witwenrente gestrichen....dafür bekommt man ja eine Abfindung.../24-fache der nettorente?)

1 Antworten

-am 07.07.2010 | 13:26
Um die Witwenrente weiter in voller Höhe beziehen zu können, müssen Sie den Freibetrag von monatlich 718,08 ( fiktives Netto ) beachten. Sollten Sie durch den 400,00 € Job die Grenze überschreiten, wird dies Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Witwenrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24 fachen Monatsbetrag abgefunden. Monatsbetrag ist in Ihrem Fall der Durchschnittsbetrag der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente. Mit freundlichen Grüßen
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