Hallo Rentner,
bei einem Verzug im Inland ist es ausreichend, wenn sie die neue Anschrift dem Rentenservice der Post mitteilen. Mittels einer ML wird der Rentenversicherungsträger von der neuen Adresse benachrichtigt.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Rentner,
bei einem Verzug im Inland ist es ausreichend, wenn sie die neue Anschrift dem Rentenservice der Post mitteilen. Mittels einer ML wird der Rentenversicherungsträger von der neuen Adresse benachrichtigt.
Hallo Lange Henrik,
wie -_- zutreffend ausgeführt hat, ändert sich an der Rentenhöhe dann nichts, wenn die Zeiten ausschließlich in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.