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Experten-Antwort

EU-Rente /Umzug

von Rentner10.09.2010 | 15:24
2779 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin EU-Rentner, und meine Adresse ändert sich. Frage: Reicht eine Mitteilung an den Rentenservice der Post, oder muss ich auch dem Rententräger DRV-Bund eine Mitteilung senden? Dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

bei einem Verzug im Inland ist es ausreichend, wenn sie die neue Anschrift dem Rentenservice der Post mitteilen. Mittels einer ML wird der Rentenversicherungsträger von der neuen Adresse benachrichtigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lange Henrik,

wie -_- zutreffend ausgeführt hat, ändert sich an der Rentenhöhe dann nichts, wenn die Zeiten ausschließlich in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden.

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5 Antworten

Klemensam 10.09.2010 | 15:48
In erster Linie sollten und müssen Sie sogar ihren Rentenversicherungsträger die DRV Bund von der neuen Adresse verständigen. Oder wollen Sie das der Schriftverkehr weiterhin an ihre alte Adsress egesandt wird ? Der Rentenservice der Post ist doch nur ausführendes Organ auf Anweisung wenn man so will...
Hooorstam 10.09.2010 | 18:07
Melden Sie die Adressänderung (geht auch auf der Website www.rentenservice.de, soweit ich weiss) dem Rentenservice der Post. In Ihrem Bescheid steht bereits,dass Adressänderungen dorthin zu melden sind. Außerdem meldet die Post dann der DRV Bund die Adressänderung. Die DRV Bund muss also nicht verständigt werden, die vorherige Antwort war völlig falsch.
Lange, Henrikam 12.09.2010 | 09:59
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Absicht von Bayern nach Brandenburg zu übersiedeln. Wie wirkt sich das auf die Höhe meiner Rente aus? Mit freundlichen Grüßen Lange
-_-am 12.09.2010 | 01:16
Zitat von Klemens anzeigen
Sie liegen leider völlig falsch und sollten einmal das Merkblatt zum Rentenbescheid, die letzte Anpassungsmitteilung oder § 119 SGB VI - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG - lesen. Auch die Seite www.rentenservice.com oder www.rentenservice.de hilft Ihnen weiter. Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung zahlen die laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes durch die Deutsche Post AG aus. Die Auszahlung und die Durchführung der Anpassung von Geldleistungen durch die Deutsche Post AG umfassen auch die Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Träger der Rentenversicherung. Der Leistungsberechtigte soll Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung oder die Durchführung der Anpassung der von der Deutschen Post AG gezahlten Geldleistungen erheblich sind, unmittelbar der Deutschen Post AG mitteilen. Die Übermittlung in die Versicherungskonten erfolgt aktenlos elektronisch. Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__119.html Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Renten_Service Formular http://www.rentenservice.com/dprs?tab=1&skin=hi&check=ye…
-_-am 12.09.2010 | 17:21
Wenn Sie die Entgeltpunkte ausschließlich in den alten Bundesländern erworben haben, passiert mit der eigentlichen Rentenhöhe nichts. Normalerweise wirkt sich die Wohnsitzänderung nur bei der Höhe der Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen aus, die sich nach dem Wohnort richten. So kann es beispielsweise sogar bei einem Umzug innerhalb Berlins zu einer Änderung der Einkommenanrechnung kommen. Polnischen Zeiten aufgrund des deutsch-polnischen Abkommens von 1975 werden nach dem Fremdrentengesetz bewertet. Für diese Zeiten findet Art. 6 § 4 Abs. 6 FANG Anwendung. Bei Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz, die nach dem 31. Dezember 1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet in das Beitrittsgebiet verlegen und bereits vor Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts einen Anspruch auf Zahlung einer Rente nach dem Fremdrentengesetz haben, werden für nach dem Fremdrentengesetz anrechenbare Zeiten Entgeltpunkte (Ost) ermittelt. Somit sind die polnischen Zeiten ab dem Umzug mit Entgeltpunkten (Ost) zu bewerten, mit der Folge, dass die Rentenhöhe sinkt.
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