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Experten-Antwort

EU-Rente und Familienstand

von EU-Rente und Familienstand06.09.2017 | 13:14
828 Ansichten
5 Antworten

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Gute Tag, ich habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Der Gutachter wird den Antrag laut eigener Aussage unterstützen. Würde dem Antrag jetzt von RV-Seite entsprochen und meine Frau und ich trennen uns, (z. Zt. verheiratet) wirkt sich diese Trennung dann auf die Höhe der meiner EU-Rente aus? Ist der Familienstand bei der EU-Rente egal und wirkt sich auch bei dessen Änderung nicht aus? Herzliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EU-Rente und Familienstand,

grundsätzlich hat der Familienstand keine Auswirkung auf die Höhe einer Rentenzahlung.

Wie schon von den anderen Forumsteilnehmern geschrieben, wird normalerweise im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser hätte direkte Auswirkung auf die Höhe der Rentenzahlung.

Hierbei lässt sich das Familiengericht die jeweiligen Anwartschaften während der Ehezeit aus gesetzlicher Rentenversicherung und anderen Versorgungen errechnen. Das Familiengericht berechnet anschließend, in welcher Höhe der Ausgleich zwischen den Ehegatten vorzunehmen ist, damit beide Ehegatten den gleichen Anwartschaftsbetrag aus der Ehezeit erhalten. Daraufhin führt der Rentenversicherungsträger eine neue Berechnung der Rente durch.

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4 Antworten

Rebeccaam 06.09.2017 | 13:16
Der Familienstand ist der Rentenversicherung egal. Was sich auswirkt, ist der Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung durchgeführt wird. Je nachdem, wer wem Rentenpunkte abgeben muss, hat dadurch mehr oder weniger
Geschiedeneram 06.09.2017 | 14:05
Hallo, um es einfach zusagen: Die Rente ändert sich nicht. Es kann aber durch den Versorgungsausgleich eine andere Berechnung zu Folge kommen. Grob gerechnet: wenn Sie mehr Rentenpunkte derzeit(bei Rentenbeginn) haben als Ihre noch-Frau dann wird Ihre Rente geringer. Hat Ihre Frau mehr Rentenpunkte (evtl. auch Kinder) dann könnte Ihre Rente auch nach der Scheidung steigen. Es betrifft nur die Rentenpunkte die in der Ehezeit erworben wurden.
dsaam 06.09.2017 | 14:15
Wenn es zu einer Scheidung kommt, wird, sofern nichts anderes vereinbart, das Familiengericht einen Versorgungsausgleich durchführen. Mühselig zu spekulieren, was da alles drin stehen kann (egal ob positiv für Sie oder negativ). Die Rentenversicherung setzt dann dieses Urteil bei der Berechnung Ihrer Rente um.
Fortitude oneam 06.09.2017 | 15:25
Hallo, EU gibt es schon länger nicht mehr. Sie meinen bestimmt EMR = Erwerbsminderungsrente. Was der Gutachter meint ist nicht relevant. Letztendlich entscheidet der medizinische Dienst der DRV. Und warum gleich an Scheidung denken, nur weil Sie eventuell erwerbsgemindert werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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