Hallo EU-Rente und Familienstand,
grundsätzlich hat der Familienstand keine Auswirkung auf die Höhe einer Rentenzahlung.
Wie schon von den anderen Forumsteilnehmern geschrieben, wird normalerweise im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser hätte direkte Auswirkung auf die Höhe der Rentenzahlung.
Hierbei lässt sich das Familiengericht die jeweiligen Anwartschaften während der Ehezeit aus gesetzlicher Rentenversicherung und anderen Versorgungen errechnen. Das Familiengericht berechnet anschließend, in welcher Höhe der Ausgleich zwischen den Ehegatten vorzunehmen ist, damit beide Ehegatten den gleichen Anwartschaftsbetrag aus der Ehezeit erhalten. Daraufhin führt der Rentenversicherungsträger eine neue Berechnung der Rente durch.